...A.) als weitere Druckschrift 22 D15 DE 697 22 577 T2 sowie deren vorveröffentlichte Offenlegungsschrift als 23 D15a EP 0 853 916 A1. 24 Die Klägerin beantragt, 25 das europäische Patent EP 1 199 020 B1 im Umfang der Ansprüche 1 bis 3, 5, 6 und 8 bis 10 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig zu erklären. 26 Die Beklagte beantragt, 27 die Klage abzuweisen. 28 Die...