...Das ist vorliegend bei vorstehend dargelegter Auslegung unstreitig der Fall. 55 Der Gegenstand des geltenden Patentanspruchs 1 basiert dabei auf den ursprünglichen Patentansprüchen 1 bis 4 sowie dem Merkmal 3.4, welches der ursprünglichen Beschreibung (Absatz [0015] der Offenlegungsschrift) entnehmbar ist. 56 Der Auffassung der Beschwerdeführerin, wonach eine unzulässige Erweiterung vorliege, da das...