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Urteile für Offenlegungsschrift

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Unter diesen Umständen ist eine Entscheidung des Senats in der Sache selbst sachdienlich. 41 b) Ausgangspunkt der Überlegungen des Fachmanns ist ein Stand der Technik, wie er in dem in Abs. 3 der Streitpatentschrift erwähnten US-Patent 4 522 788 (D8), ferner in der japanischen Patentschrift Sho 55-141654 (D1) und der deutschen Offenlegungsschrift 40 23 483 (D3) dargestellt ist. 42 aa) D8, deren Figur...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 85/15
...Auch eine Förderung des technischen Fortschritts, dem die Herausgabe von Offenlegungsschriften ebenfalls diene, sei nur erreichbar, wenn diese Schriften auf der Grundlage qualitativ hochwertiger Übersetzungen gefertigt würden. Die Regelung des § 14 Abs. 1 PatV solle insbesondere maschinelle Übersetzungen verhindern, die in aller Regel von besonders schlechter Qualität seien....
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  2. Bundespatentgericht
  3. 10 W (pat) 23/17
...Dazu wird angegeben, dass das Streitpatent die beiden schwedischen Prioritäten zu Unrecht in Anspruch nehme.Zur Stützung ihres Vorbringens hat die Klägerin im Laufe des Verfahrens auf die Dokumente 79 NK1 EP 1 147 697 B1 (Streitpatent),NK2 DE 699 23 599 T2 (Übersetzung der Streitpatentschrift),NK3 WO 00/38 492 A1 (Offenlegungsschrift zum Streitpatent),NK4.1 Schwedische Prioritätsunterlagen zur Anmeldung...
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  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 41/13 (EP)
...Die Einzelheiten der Magnetkupplung sind insbesondere in Fig. 15 dargestellt und ab Abs. [0086] des Streitpatents (Abs. [0085] der Offenlegungsschrift) beschrieben. 227 Abs. [0144] der Streitpatentschrift (Abs. [0143] der Offenlegungsschrift) erläutert die Entkopplung der Magneteinheiten: „Sobald der Rotor 3.2 blockiert, verdreht bzw. verkürzt sich die Antriebswelle 4, der Widerstand an der distalen...
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  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 25/15 (EP)
...Auch ist dieses Merkmal in der Patentschrift (Abs. [0014]; Sp. 3, Z. 7 - 9) und in der Offenlegungsschrift (S. 5, Z. 27 - 29) angegeben und war damit sowohl Teil des Streitpatents als auch ursprünglich offenbart. 45 I.6 Weder der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hauptantrag noch der Gegenstand nach dem – durch das zusätzliche Merkmal 1Hi2M5.1.1 beschränkten – Hilfsantrag 2 beruhen auf erfinderischer...
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  2. Bundespatentgericht
  3. 1 Ni 20/14 (EP)
....), der deutschen Offenlegungsschrift 195 47 634 (NiK4, S., früher angemeldet, aber nachveröffentlicht) und der auf dieselbe Anmeldung zurückgehenden Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung 787 483 (NiK7), nicht patentfähig....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 72/08
...., betreffend transdermale Abgabesysteme) und NiK15 (deutsche Offenlegungsschrift 24 16 991; Monsanto Co., betreffend Lösungen druckempfindlicher Harze) seien dem Fachmann, einem Pharmazeuten oder Chemiker mit praktischer Erfahrung und speziellen Kenntnissen auf dem Gebiet der Entwicklung von Wirkstoffpflastern, der bei Besonderheiten hinsichtlich der eingesetzten Polymerkleber gegebenenfalls auf die...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. Xa ZR 149/07
...Das Patentgericht hat angenommen, der Gegenstand des Streitpatents beruhe sowohl in der erteilten als auch in den hilfsweise verteidigten Fassungen nicht auf erfinderischer Tätigkeit. 16 Es ist von der japanischen Offenlegungsschrift Hei 7-117957 (K25) ausgegangen, in der ein aus einer Aufzugkabine, einem Gegengewicht, einem einzigen Satz von Aufzugseilen und einer Antriebsmaschine mit Traktionsseilscheibe...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 79/12
...Kenntnisse von in der Arzneimittelforschung erfahrenen Pharmazeuten, Biologen und Medizinern zurückgreifen konnte, bei der Suche nach einem verbesserten Langzeitantidiabetikum als ein besonders geeigneter Ansatzpunkt erscheinen musste. 22 Zwar mag, wie die Beklagte im Hinblick auf mehrere in das Verfahren eingeführte Dokumente (europäische Patentanmeldungen 58 779, 208 200, 239 815 und 305 845, deutsche Offenlegungsschrift...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 128/09
...Das Patentgericht hat den Gegenstand des Patentanspruchs 1 als von der US-Patentschrift 5 244 716 (D15) neuheitsschädlich getroffen beurteilt; der Gegenstand des Hilfsantrags I sei dem Fachmann - einem Hochschulingenieur der Fachrichtung Textiltechnik mit mehrjähriger Erfahrung im Bereich der Entwicklung wasserdichter, atmungsaktiver Materialien - durch die japanische Offenlegungsschrift Sho 64-90300...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 27/16
...Art. 138 Abs. 1 Buchst. a) bis c) EPÜ) geltend. 12 Zur Begründung der mangelnden Patentfähigkeit bezieht sie sich auf folgende Publikationen: 13 D1 US-Patentschrift 5,018,608 14 D2 US-Patentschrift 5,954,167 A 15 D3 US-Patentschrift 4,660,686 16 D4 US-Patentschrift 5,467,852 A 17 D5 deutsche Offenlegungsschrift 2 242 990 18 D6 US-Patentschrift 5,392,883 A 19 D7 US-Patentschrift 4,732,408 20 D8 US-Patentschrift...
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  2. Bundespatentgericht
  3. 7 Ni 11/16 (EP)
...Art. 138 Abs. 1 Buchst. c) EPÜ entgegensteht. 323 Vielmehr gehen die Anweisungen in den einzelnen Merkmalen des Anspruchs 1 in der Fassung nach Hilfsantrag 1 in zulässiger Weise auf folgende Stellen der Offenlegungsschrift WO 00/25303 A1 (bei der mangels entgegenstehenden Vortrags der Parteien davon auszugehen ist, dass sie mit den ursprünglich eingereichten Unterlagen übereinstimmt) zurück. 324 Merkmale...
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  2. Bundespatentgericht
  3. 6 Ni 13/16 (EP
...geltenden und angegriffenen Ansprüche 13 bis 16 geht über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung nicht hinaus. 82 Die Merkmale M1 bis M2a des Anspruchs 13 ergeben sich aus dem ursprünglichen Anspruch 38, die Merkmale M2b und M2c aus den ursprünglichen Ansprüchen 1 und 2 und das Merkmal M4 aus dem ursprünglichen Anspruch 39. 83 Das Merkmal M3 ergibt sich aus Absatz 0005 der Offenlegungsschrift...
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  2. Bundespatentgericht
  3. 1 Ni 34/12
...aufgenommenen Merkmale ca1) und ca2) sind entgegen der Meinung der Klägerin in den zur Patentanmeldung eingereichten ursprünglichen Unterlagen offenbart. 89 Merkmal ca1) und der erste Teil des Merkmals ca2) stammen aus Anspruch 4 der ursprünglichen Anmeldung, wobei aber hinsichtlich Merkmal ca2) an die Stelle von „am Winkelpunkt (8) miteinander“ klarstellend der Wortlaut aus dem von S. 5 auf S. 6 der Offenlegungsschrift...
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  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 39/13 (EP)
...Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt er sich auch nicht aus einer Kombination der Druckschriften K1 und K4 oder aus einer Zusammenschau der Offenlegungsschriften K3 und K20 . 82 Insbesondere ist kein Grund ersichtlich, der den Fachmann veranlasst haben sollte, ausgehend von der Druckschrift DE19956799A1 ( K20 ) zum Gegenstand des Streitpatents zu gelangen, selbst wenn das Problem der Baugröße...
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  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 92/08
...Hieraus ergab sich aus fachmännischer Sicht die Schlussfolgerung, dass das in K6a beschriebene Konzentrat in seiner stofflichen Zusammensetzung auch dann nicht abzuändern ist, wenn es zum Zwecke des therapeutischen Einsatzes gefriergetrocknet wird. 62 Der Umstand, dass bei dem in der deutschen Offenlegungsschrift 34 32 083 (K15) offenbarten Verfahren vor dem Gefriertrocknen Albumin zugesetzt wird,...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 77/12
2017-05-31
BPatG 9. Senat
...Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag ist zulässig, denn dessen Gegenstand ist in den ursprünglich eingereichten Anmeldeunterlagen als zur Erfindung gehörig offenbart sowie auch beschränkt gegenüber dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 in der erteilten Fassung. 81 Der Senat legt zur Beurteilung des Inhalts der Anmeldung in der ursprünglichen eingereichten Fassung die damit vollständig übereinstimmende Offenlegungsschrift...
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  2. Bundespatentgericht
  3. 9 W (pat) 30/14
...Schlussfolgerung, dass eine ohne Kenntnis der Erfindung erfolgende Nacharbeitung von K16 zu einer erfindungsgemäßen Zusammensetzung geführt hätte, weil in K16 keine näheren Angaben zu Versuchsparametern wie etwa Mengenverhältnissen, Verarbeitungsweise und Temperaturführung offenbart sind. 87 c) Entgegen der Auffassung der Berufungserwiderung ist der Gegenstand von Patentanspruch 1 nicht durch die japanische Offenlegungsschrift...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 32/17
...Verdichterstufe im Niederdruckbereich und einer ersten Verdichterstufe im Hochdruckbereich des Hubkolbenverdichters (3) sowie einzelnen Verdichterstufen (11, 12, 13) Regeleinrichtungen (16) vorgesehen sind.“ 23 In der mündlichen Verhandlung wurde auf die Streitpatentschrift 24 SP DE 102 97 064 B4 2006.12.07 25 wie auch auf die den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung wiedergebende Offenlegungsschrift...
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  2. Bundespatentgericht
  3. 9 W (pat) 56/08
...Anspruch 1 ist durch die Aufnahme der Merkmale aus den erteilten und ursprünglichen Ansprüchen 8, 11 und 12 sowie der Merkmale aus Absatz 0042 der Patent- und der Offenlegungsschrift gegenüber dem erteilten Anspruch 1 beschränkt worden. Die übrigen Ansprüche nach diesem Hilfsantrag entsprechen den erteilten Ansprüchen 2 bis 7, 9, 10, 13 bis 16 und 18....
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  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 24/11 (EP)