Neugliederungsdurchführungsverordnung (NeuGlV)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes


Ausfertigungsdatum: 12.11.1984

Erster Abschnitt Volksentscheid
Zweiter Abschnitt Volksbegehren
Erster Unterabschnitt Zulassungsverfahren
Zweiter Unterabschnitt Eintragungsorgane
Dritter Unterabschnitt Vorbereitung des Volksbegehrens
1. Eintragungsbezirke
2. Eintragungsberechtigung, Eintragungsscheine
3. Eintragungsblätter, Eintragungsräume, Bekanntmachung
Vierter Unterabschnitt Eintragungshandlung
Fünfter Unterabschnitt Ermittlung und Feststellung der Eintragungsergebnisse
Dritter Abschnitt Volksbefragung
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen