Neugliederungsdurchführungsverordnung (NeuGlV)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes

Ausfertigungsdatum: 12.11.1984


§ 54 NeuGlV Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Eintragungsausschußbeisitzer

In den öffentlichen Bekanntmachungen (§ 53 Satz 2, § 1 Abs. 1 Satz 2) ist zugleich unter Fristsetzung auf die Möglichkeit hinzuweisen, Eintragungsberechtigte als Beisitzer für die Eintragungsausschüsse und als stellvertretende Beisitzer vorzuschlagen.