Im Anschluß an die Abstimmungshandlung ermittelt der Abstimmungsvorstand unverzüglich das Abstimmungsergebnis im Stimmbezirk und stellt fest 
        
            - 1.
- 
                die Zahl der Stimmberechtigten, 
- 2.
- 
                die Zahl der Abstimmenden, 
- 3.
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                die Zahl der gültigen Stimmen, 
- 4.
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                die Zahl der ungültigen Stimmen, 
- 5.
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                die Zahl der für das Bestehenbleiben der betroffenen Länder wie bisher abgegebenen gültigen Stimmen und 
- 6.
- 
                die Zahl der für die Bildung des neuen oder neu umgrenzten Landes abgegebenen gültigen Stimmen.