Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG)

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2012-02-28
BPatG 4. Senat
In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 0 730 913 (DE 695 23 561) hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 28. Februar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Engels, die Richterin Friehe, den Richter Dipl.-Ing. Rippel, die Richterin Dr.-Ing. Prasch und den Richter Dr.-Ing. Dorfschmidt für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 0 730 913 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland teilweise...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 13/10 (EU)
In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 103 56 478.0-53 … hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 28. Februar 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Fritsch, der Richterin Eder sowie der Richter Dipl.-Ing. Baumgardt und Dipl.-Phys. Dr. Forkel beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 17 W (pat) 6/08
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 307 75 167 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 28. Februar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin Werner beschlossen: 1. Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen. 2. Der Antrag, der Widersprechenden die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 575/10
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2010 039 304.1 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin Werner am 28. Februar 2012 beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 511/11
In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 1 211 197 (DE 500 01 345) hat der 1. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 28. Februar 2012 durch die Präsidentin Schmidt sowie die Richter Voit, Dipl.-Ing. Sandkämper, Dipl.-Ing. Schlenk und Dr.-Ing. Krüger für Recht erkannt: I. Das Patent EP 1 211 197 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt. II. Die Kosten des Rechtsstreits...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 1 Ni 19/10 (EP)
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2009 030 452.1 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin Werner am 28. Februar 2012 beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 22/11
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2008 007 802.2 hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Bender, den Richter Kätker und die Richterin Dr. Hoppe am 28. Februar 2012 beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 36 vom 23. Dezember 2008 und vom 23. April 2010 insoweit aufgehoben als die Zurückweisungsentscheidungen folgende Waren und Dienstleistungen umfassen:...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 33 W (pat) 67/10
In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2009 059 770.7 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 27. Februar 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, des Richters Metternich und der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Grote-Bittner beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W(pat) 87/11
In der Beschwerdesache … betreffend die IR-Marke 896 541 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 23. Februar 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richterinnen Winter und Hartlieb beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 85/10
In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 10 2005 005 225.8-53 … hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 23. Februar 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Fritsch, der Richterinnen Eder und Dipl.-Ing. Wickborn sowie des Richters Dipl.-Phys. Dr. Forkel beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 17 W (pat) 11/08
In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2009 055 698.9 hat der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 22. Februar 2012 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Werner sowie der Richterin Dr. Schnurr und Richter am Oberlandesgericht Heimen beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 510/10
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2010 006 195.2 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 22. Februar 2012 durch die Vorsitzende Richterin Grabrucker sowie die Richterin Dorn und den Richter Kruppa beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 543/11
In der Beschwerdesache … … betreffend die Marke 306 76 194 hat der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 22. Februar 2012 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Werner sowie der Richterin Dr. Schnurr und des Richters am Oberlandesgericht Heimen beschlossen: Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 112/10
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2008 073 478.7 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin Werner am 22. Februar 2012 beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 12/11
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2009 048 197.0 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 22. Februar 2012 durch die Vorsitzende Richterin Grabrucker, die Richterin Dorn und den Richter Kruppa beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 545/10
In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 10 2005 016 802.7 -31 … hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) auf die mündliche Verhandlung vom 20. Februar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Phys. Dr. Mayer, die Richterin Kirschneck sowie die Richter Dipl.-Ing. Kleinschmidt und Dipl.-Geophys. Dr. Wollny beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 20 W (pat) 34/08
In der Beschwerdesache … … betreffend die Marke 30 2009 010 436 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 23. November 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie des Richters Reker und der Richterin Dr. Schnurr beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 578/10
smartbook 1. Die Löschung einer Marke wegen absoluter Schutzhindernisse kann nur erfolgen, wenn das Vorliegen solcher Schutzhindernisse zu den maßgeblichen Zeitpunkten zweifelsfrei feststeht. Ist eine solche Feststellung nicht möglich, so muss es - gerade in Grenz- oder Zweifelsfällen - bei der Eintragung sein Bewenden haben (im Anschluss an BPatG GRUR 2006, 155 - Salatfix). 2. Wird ein einer eingetragenen Marke entsprechendes Zeichen erst mehrere Jahre nach der Eintragung von Dritten in...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 32/11
In der Beschwerdesache … … betreffend das Löschungsverfahren S 2/10 Lösch gegen die Marke 304 11 976 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 16. Februar 2012 unter Mitwirkung des Richters Metternich als Vorsitzenden, der Richterin Dr. Schnurr und der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Grote-Bittner beschlossen: 1. Die Beschwerde der Markeninhaberin wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 45/11
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 307 15 482.3 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin Werner am 16. Februar 2012 beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 154/10