In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 0 730 913 (DE 695 23 561) hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 28. Februar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Engels, die Richterin Friehe, den Richter Dipl.-Ing. Rippel, die Richterin Dr.-Ing. Prasch und den Richter Dr.-Ing. Dorfschmidt für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 0 730 913 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland teilweise...