In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2009 048 626.3 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch die Vorsitzende Richterin Grabrucker sowie die Richterinnen Kortge und Uhlmann im schriftlichen Verfahren am 24. April 2013 beschlossen: Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 20. November 2012 wird aufgehoben.