In der Beschwerdesache Eckes-Granini Deutschland GmbH, Ludwig-Eckes-Platz 1, 55268 Nieder-Olm, Anmelderin und Beschwerdeführerin, betreffend die Markenanmeldung 30 2012 010 296.4 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 18. April 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, des Richters Metternich und der Richterin Grote-Bittner beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.