In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 1 005 726 (DE 699 12 075) hat der 5. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 10. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter Gutermuth, die Richterin Martens sowie die Richter Dipl.-Ing. Gottstein, Dipl.-Ing. Kleinschmidt und Dipl.-Ing. Musiol für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 1 005 726 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig...