...Soweit sie der Auffassung ist, dass unter den hier gegebenen Umständen von einer uneingeschränkten Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht auszugehen sei und das Berufungsgericht die Berufung deshalb nicht durch Prozessurteil hätte verwerfen dürfen, kann das Vorbringen auch nicht mit Erfolg in eine Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) umgedeutet werden....