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Urteile für Werktitel

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GERICHT
JAHR
...Auch Werktitel sind oft vage und unbestimmt gehalten. Wird die Bezeichnung als Hinweis auf den - wie auch immer gearteten - Inhalt des Werks verstanden und erlangt sie damit eine werktitelähnliche Funktion, dient sie nach Auffassung des Verkehrs jedenfalls nicht als Unterscheidungsmittel der Waren und Dienstleistungen....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 13/10
...So stammten auch alle mit dieser Bezeichnung veröffentlichten Geschichten aus dem Hause der Markeninhaberin. 29 Der Umstand, dass dem Verkehr das Zeichen als Werktitel einer Serie bekannt ist, sei unmaßgeblich. Entscheidend sei allein, ob es sich um eine Sachangabe oder um eine Phantasiebezeichnung handele....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 33/14
...Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Werkinhalt durch die fragliche Bezeichnung thematisch genau definiert wird, zumal auch Werktitel häufig unbestimmt und vage gehalten sind....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 17/15
...1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten). 18 Indessen erfüllt die angemeldete Wortfolge nach den obengenannten Grundsätzen selbst diese geringen Anforderungen nicht, da sie sich in werbemäßig anpreisender Form auf eine rein sachbezogene Angabe ohne erkennbaren herkunftshinweisenden Gehalt beschränkt. 19 Bei der Bezeichnung „Unsere Klasse is(s)t Klasse“ handelt es sich um eine in der Art eines Werktitels...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 81/11
...Werktitel im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG dienen grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werks von anderen. Einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks stellen sie regelmäßig nicht dar (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 102/10, GRUR 2012, 1265 Rn. 23 = WRP 2012, 1526 - Stimmt's?)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 65/12
...So seien Werktitel oftmals vage und unbestimmt gehalten....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 532/14
...Auch Werktitel sind oft vage und unbestimmt gehalten. Wird die Bezeichnung als Hinweis auf den - wie auch immer gearteten - Inhalt des Werks verstanden und erlangt sie damit eine werktitelähnliche Funktion, dient sie nach Auffassung des Verkehrs jedenfalls nicht als Unterscheidungsmittel der Waren und Dienstleistungen....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 167/10
...Auch Werktitel sind oft vage und unbestimmt gehalten. Wird die Bezeichnung als Hinweis auf den - wie auch immer gearteten - Inhalt des Werks verstanden und erlangt sie damit eine werktitelähnliche Funktion, dient sie nach Auffassung des Verkehrs jedenfalls nicht als Unterscheidungsmittel der Waren und Dienstleistungen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 115/08
...Dies ändert nichts daran, dass die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen als Hinweis auf den Inhalt als solchen – in der Art eines Werktitels – sehen, zumal auch Werktitel oftmals ungenau oder vage sind (vgl. auch BGH, GRUR 2013, 522, Rn. 14 – Deutschlands schönste Seiten; BGH, GRUR 2009, 949, Rn. 17 – My World). 38 In Bezug auf sämtliche Waren wird der angesprochene Verkehr in der Wortfolge "gesundleben...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 502/17
...Auch Werktitel sind oft vage und unbestimmt gehalten. Wird die Bezeichnung als Hinweis auf den - wie auch immer gearteten - Inhalt des Werks verstanden und erlangt sie damit eine werktitelähnliche Funktion, dient sie nach Auffassung des Verkehrs jedenfalls nicht als Unterscheidungsmittel der Waren und Dienstleistungen....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 158/10
...Auf dieser Grundlage lässt sich weder eine Aussage über die Bekanntheit dieses Werktitels in den angesprochenen Historikerkreisen und unter historisch interessierten Laien treffen, noch auf dessen markenrechtliche Herkunftsfunktion schließen....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 20/10
...In Bezug auf die für die Klassen 9, 16, 41 und 42 angemeldeten Waren und Dienstleistungen des Medienbereichs eigne sich das Zeichen als inhaltsbeschreibender Werktitel....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 99/09
...Denn die betreffende, fast schon sprichwortartig gewordene Redensart wird von ganz unterschiedlichen Personen, Unternehmen und Institutionen, und zwar durchaus auch produktbezogen, auf den verschiedensten Waren- und Dienstleistungssektoren (ebenso wie als Werktitel) tatsächlich verwendet. 22 Von daher kann mit der gebotenen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Verkehr die beanspruchte Wortfolge...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 21/10
...Ferner werde die streitgegenständliche Marke seit 1968 mit einer variierenden farblichen Gestaltung als Werktitel benutzt, mit dem das Publikum, da es sich um einen bekannten Titel einer regelmäßig erscheinenden periodischen Druckschrift handele, auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden könne....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 22/11
...Denn jedenfalls erfordert die Entstehung des Titelschutzes – Unterscheidungskraft vorausgesetzt - die Benutzung der betreffenden Bezeichnung als Werktitel im nach außen gerichteten inländischen geschäftlichen Verkehr (vgl. Ingerl/Rohnke, a. a. O., § 5 Rdn. 83; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 5 Rdn. 104 m. w. N.), wobei Titelberechtigter neben dem Hersteller des Werkes dessen Nutzer ist (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 32/12
...Ein Werktitel kann nur dann als nicht unterscheidungskräftig angesehen werden, wenn sich sein Gebrauch und die Behandlung des Themas in der fraglichen Form als naheliegend und branchenüblich darstellt, wobei zwischen dem Sinngehalt des Zeichens und den beanspruchten Druckereierzeugnissen ein unmittelbarer und konkreter Bezug bestehen muss (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 70/10
...Das Wort „Vierfalt“ wird tatsächlich als Werktitel (etwa für Ausstellungen oder als Name eines musikalischen Quartetts), als Firma eines Möbelschreiners aus Österreich oder als Marke für Katzenfutter, Eis und Kekse benutzt. Dabei wird das Wort jedoch stets herkunftshinweisend und nicht sachlich-beschreibend bzw. werblich-anpreisend benutzt....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 37/17
...Ferner werde die streitgegenständliche Marke seit 1968 mit einer variierenden farblichen Gestaltung als Werktitel benutzt, mit dem das Publikum, da es sich um einen bekannten Titel einer regelmäßig erscheinenden periodischen Druckschrift handele, auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden könne....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 23/11
...Das angegriffene Zeichen beziehe sich mit seinen überaus kreativen Bestandteilen auf das Musical mit dem Werktitel „Ludwig II. – Sehnsucht nach dem Paradies“. Der Name „Ludwig II.“ gehöre zum kulturellen Erbe der Allgemeinheit. Die Lizenzverträge mit der Widersprechenden hätten nur der Belieferung mit Bier gedient....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 564/12
...In Bezug auf die Dienstleistungen der Klasse 41 ergebe sich aufgrund der Nähe des Anmeldezeichens zu einem Werktitel oder einer Inhaltsangabe bei dem angesprochenen Verkehr allein die Vorstellung, dass sich deren Inhalt und Gegenstand mit dem Thema „LEAK“ befasse. 9 Gegen diese Beurteilung richtet sich die Beschwerde des Anmelders, die er nicht begründet hat. 10 Der Anmelder beantragt sinngemäß, 11...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 523/17