...Sie hat jedoch keinen Erfolg. 55 Der Gegenstand nach Patentanspruch 1 des Hauptantrags wie auch der Hilfsanträge 1 bis 3 ist einem Patentschutz grundsätzlich nicht zugänglich, da es an der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln fehlt (BGH BlPMZ 2005, 77 „Anbieten interaktiver Hilfe“; BlPMZ 2005, 177 „Rentabilitätsermittlung“ m. w. N.)....