Entscheidungsdatum: 26.05.2014
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Patentanmeldung 10 2004 009 085
hat der 23. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 20. Februar 2014 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Strößner sowie der Richter Brandt, Dr. Friedrich und der Richterin Dr. Hoppe
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
Die Anmeldung 10 2004 009 085 wurde am 25. Februar 2004 in englischer Sprache unter Inanspruchnahme der Prioritäten der beiden japanischen Anmeldungen JP 2003-047730 vom 25. Februar 2003 und JP 2003-207349 vom 12. August 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. In der am 25. Mai 2004 nachgereichten deutschen Übersetzung hat die Anmeldung die Bezeichnung „Verkehrsfluss-Simulationssystem und Verfahren und Speichermedien“.
Die Prüfungsstelle für Klasse G 08 G hat auf den Stand der Technik gemäß den Druckschriften
D1 JP 10 - 307 983 A (Maschinenübersetzung)
D2 M. Treiber, D. Helbing: Microsimulations of freeway traffic including control measures; Automatisierungstechnik 49, S. 478-484 (2001) und
D3 D. Chowdhury, L. Santen, A. Schadschneider: Statistical Physics of Vehicular Traffic and Some Related Systems; Physics Reports 329, S. 199 (2000)
verwiesen und bemängelt, die Erfindung liege nicht auf technischem Gebiet, da der Anspruch 1 lediglich die Simulation eines Verkehrsflusses mit rein programmtechnischen Maßnahmen zum Gegenstand habe. Gleiches gelte auch für die Gegenstände der selbständigen Patentansprüche 13 und 18 bis 24.
Unabhängig davon seien die Gegenstände der Ansprüche auch aus dem nachgewiesenen Stand der Technik bekannt bzw. ergäben sich für den Fachmann aus diesen Druckschriften in naheliegender Weise.
Nachdem die Anmelderin den Darlegungen der Prüfungsstelle zum nichttechnischen Charakter der Erfindung widersprochen und die Patenterteilung gemäß Hauptantrag bzw. Hilfsantrag beantragt hat, hat die Prüfungsstelle die Anmeldung in einer Anhörung am 9. September 2009 zurückgewiesen. Der zugehörige schriftliche Beschluss trägt das Datum vom Folgetag, dem 10. September 2009.
Gegen den am 26. Oktober 2009 zugestellten Beschluss hat die Anmelderin mit Schriftsatz vom 28. Oktober 2009, fristgerecht eingegangen am selben Tag, Beschwerde eingelegt und hierzu mit Schriftsatz vom 30. Dezember 2009 eine Beschwerdebegründung vorgelegt.
In der mündlichen Verhandlung vom 20. Februar 2014 hat die Anmelderin beantragt,
1. den angefochtenen Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G 08 G des Deutschen Patent- und Markenamts aufzuheben,
2a. ein Patent zu erteilen mit der Bezeichnung „Verkehrsfluss-Simulationssystem und Verfahren und Speichermedien“, dem Anmeldetag 25. Februar 2004 und der japanischen Priorität 2003-047730 vom 25. Februar 2003 sowie der japanischen Priorität 2003 - 207349 vom 12. August 2003 auf der Grundlage folgender Unterlagen:
- Ansprüche 1 bis 24,
- Beschreibungsseiten 1 bis 54 sowie
- 15 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1 bis 29,
alle eingegangen am 25. Mai 2004;
2b. hilfsweise ein Patent zu erteilen auf der Grundlage folgender Unterlagen:
- Patentansprüche 1 bis 10 gemäß Schriftsatz vom 6. Dezember 2006, eingegangen beim Deutschen Patent- und Markenamt am selben Tag, und
- der vorgenannten Beschreibungsseiten und Zeichnungen.
Der Anspruchssatz nach dem Hauptantrag umfasst die selbständigen Ansprüche 1, 13 und 18 bis 24. Diese Ansprüche lauten:
„1. Verkehrsfluss-Simulationssystem (1), gekennzeichnet durch: |
einen Abschnitt (4d), der ein statisches Potentialfeld, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren eines Fahrzeugs beeinflusst und der nicht mit der Zeit schwankt, und ein dynamisches Potentialfeld, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren des Fahrzeugs beeinflusst und der mit der Zeit schwankt, berechnet; und |
„13. Verkehrsfluss-Simulationssystem (16) gekennzeichnet durch: |
einen Abschnitt (20), der ein statisches Potentialfeld, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren eines Fahrzeugs beeinflusst und der nicht mit der Zeit schwankt, und ein dynamisches Potentialfeld, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren des Fahrzeugs beeinflusst und der mit der Zeit schwankt, |
„18. Verkehrsfluss-Simulationssystem (16) gekennzeichnet durch: |
einen Abschnitt (20), der ein statisches Potentialfeld, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren eines Fahrzeugs beeinflusst und der nicht mit der Zeit schwankt, und ein dynamisches Potentialfeld, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren des Fahrzeugs beeinflusst und der mit der Zeit schwankt, berechnet; |
einen Abschnitt (22), der beurteilt, dass das Fahrzeug seine Spur in einem Fall wechseln kann, in dem ein Abstand zwischen dem Fahrzeug und einem folgenden Fahrzeug, das direkt hinter dem Fahrzeug in einer Spur benachbart zu einer Fahrspur des Fahrzeugs fährt, größer als ein vorbestimmter Wert ist; |
einen Abschnitt (21, 23), der eine Richtung und eine Größe einer Beschleunigung zum Spurwechsel des Fahrzeugs basierend auf dem statischen Potentialfeld und dem dynamischen Potentialfeld in einem Fall bestimmt, in dem der Abstand größer als der vorbestimmte Wert ist.“ |
„19. Verkehrsfluss-Simulationsverfahren, gekennzeichnet durch: |
Berechnen eines statischen Potentialfelds, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren eines Fahrzeugs beeinflusst und der nicht mit der Zeit schwankt, und eines dynamischen Potentialfelds, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren des Fahrzeugs beeinflusst und der mit Zeit schwankt; |
„20. Verkehrsfluss-Simulationsverfahren, gekennzeichnet durch: |
Berechnen eines statischen Potentialfelds, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, dass das Fahren eines Fahrzeugs beeinflusst und der nicht mit der Zeit schwankt, und eines dynamischen Potentialfelds, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren des Fahrzeugs beeinflusst und der mit der Zeit schwankt; |
Beurteilen, dass das Fahrzeug seine Spur in einem Fall wechseln kann, in dem ein Abstand zwischen dem Fahrzeug und einem voraus fahrenden Fahrzeug, das direkt vor dem Fahrzeug in einer Spur benachbart einer Fahrspur des Fahrzeugs fährt, größer als ein vorbestimmter Wert ist; |
Bestimmen einer Richtung und einer Größe einer Beschleunigung zum Spurwechsel des Fahrzeugs basierend auf dem statischen Potentialfeld und dem dynamischen Potentialfeld in einem Fall, in dem der Abstand größer als. der vorbestimmte Wert ist.“ |
„21. Verkehrsfluss-Simulationsverfahren, gekennzeichnet durch: |
Berechnen eines statischen Potentialfelds, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren eines Fahrzeugs beeinflusst und der nicht mit der Zeit schwankt, und eines dynamischen Potentialfelds, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren des Fahrzeugs beeinflusst und der mit der Zeit schwankt; |
„22. Computerlesbares Medium (2), das ein computerlesbares Programmcodemittel (2a) für die Verkehrsfluss-Simulation enthält hat, wobei das computerlesbare Programmcodemittel (2a) gekennzeichnet ist durch: |
ein computerlesbares Programmcodemittel (4d), um einen Computer zu veranlassen, ein statisches Potentialfeld, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren eines Fahrzeugs beeinflusst und der nicht mit der Zeit schwankt, und ein dynamisches Potentialfeld, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren des Fahrzeugs beeinflusst und der mit der Zeit schwankt, zu berechnen; |
„23. Computerlesbares Medium (18), das ein computerlesbares Programmcodemittel (18a) zur Verkehrsfluss-Simulation enthält, wobei das computerlesbare Programmcodemittel (18a) gekennzeichnet ist durch: |
ein computerlesbares Programmcodemittel (20), um einen Computer zu veranlassen, ein statisches Potentialfeld, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren eines Fahrzeugs beeinflusst und der nicht mit der Zeit schwankt, und ein dynamisches Potentialfeld, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren des Fahrzeugs beeinflusst und der mit der Zeit schwankt, zu berechnen; |
„24. Computerlesbares Medium (18), das ein computerlesbares Programmcodemittel (18a) zur Verkehrsfluss-Simulation enthält, wobei das computerlesbare Programmcodemittel (18a) gekennzeichnet ist durch: |
ein computerlesbares Programmcodemittel (20), um einen Computer zu veranlassen, ein statisches Potentialfeld, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren eines Fahrzeugs beeinflusst und der nicht mit der Zeit schwankt, und ein dynamisches Potentialfeld, das ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren des Fahrzeugs beeinflusst und der mit der Zeit schwankt, zu berechnen;
ein computerlesbares Programmcodemittel (22), um einen Computer zu veranlassen, zu beurteilen, dass das Fahrzeug seine Spur in einem Fall wechseln kann, in dem ein Abstand zwischen dem Fahrzeug und einem folgenden Fahrzeug, das direkt hinter dem Fahrzeug in einer Spur benachbart zu einer Fahrspur des Fahrzeugs fährt, größer als ein vorbestimmter Wert ist; |
ein computerlesbares Programmcodemittel (21, 23), um einen Computer zu veranlassen, eine Richtung und eine Größe einer Beschleunigung zum Spurwechsel des Fahrzeugs basierend auf dem statischen Potentialfeld und dem dynamischen Potentialfeld in einem Fall zu bestimmen, in dem der Abstand größer als der vorbestimmte Wert ist.“ |
Der Anspruchssatz nach dem Hilfsantrag umfasst als selbständigen Anspruch lediglich den Anspruch 1 mit folgendem Wortlaut: |
„1. Verkehrsfluss-Simulationssystem (1), mit: |
einem Straßenformeingabeabschnitt (3a) zur Eingabe von Straßenforminformation, die Formen der Straße angibt, einschließlich Straßenlänge, Straßenbreite, Spuranzahl und Steigungen; |
einem Fahrzeugmanagementabschnitt (4c) zum Ausführen von Managementinformation der auf der Straße fahrenden Fahrzeuge zu jeder Zeit basierend auf der Verkehrsflussbedingungsinformation, erster Bestimmungsinformation und zweiter Bestimmungsinformation, wobei die erste Bestimmungsinformation ein Beurteilungsergebnis der Anwesenheit / Abwesenheit von Beschleunigung mit Bezug auf die Fahrtrichtung und ein Annahmeergebnis dahingehend, ob das Hindernis vermeiden ist, und wobei die zweite Bestimmungsinformation ein Annahmeergebnis, ob eine Verkehrsspur zu ändern ist oder nicht, angibt; |
einem Potentialberechnungsabschnitt (4d) zur Angabe eines statischen Potentialfelds und eines dynamischen Potentialfelds beruhend auf der Straßenforminformation und der Managementinformation und zum Ausführen von Potentialfeldinformation, die zweidimensionale Verteilungen des statischen und des dynamischen Potentialfeldes angibt; |
einem Ausgabeabschnitt (5) zum Ausgeben der ersten Bestimmungsinformation und der zweiten Bestimmungsinformation; |
wobei das statische Potentialfeld ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren jedes Fahrzeugs beeinflusst und der nicht mit der Zeit schwankt, wobei das statische Potentialfeld ein Einflussausmaß zumindest einer Spurgrenze der Straße, einer Neigung der Straße oder eines Hindernisses auf der Straße umfasst; und |
Hinsichtlich der jeweiligen Unteransprüche sowie hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen. |
II.
Die zulässige Beschwerde der Anmelderin hat keinen Erfolg, denn mit den geltenden Ansprüchen nach dem Haupt- und nach dem Hilfsantrag wird Schutz für ein Programm für eine Datenverarbeitungsanlage als solches beansprucht, das vom Patentschutz ausgeschlossen ist (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 PatG).
1. Die vorliegende Anmeldung betrifft ein Verkehrsfluss-Simulationssystem und ein Verfahren, bei dem Flüsse von Fahrzeugen simuliert werden, sowie ein Speichermedium.
Verkehrsfluss-Simulationssysteme simulieren einen Verkehrszustand auf einer Straße wie bspw. einer Autobahn. Dabei wird zwischen Makrosimulationen und Mikrosimulationen unterschieden. Im Gegensatz zu einer Makrosimulation, bei der der Verkehrsfluss in seiner Gesamtheit betrachtet wird, wird bei einer Mikrosimulation der Verkehrsfluss als mikroskopischer Fluss betrachtet, so dass bei dieser Art der Simulation das Verhalten der einzelnen Fahrzeuge in Übereinstimmung mit der diese jeweils umgebenden Verkehrssituation betrachtet wird.
Bei üblichen Mikrosimulationen eines Verkehrszustandes wird der Fahrzeugfluss dadurch beschrieben, dass die Geschwindigkeit der einzelnen Fahrzeuge relativ zu dem jeweils voraus fahrenden Fahrzeug angegeben wird. Beschleunigungs- und Bremsvorgänge der einzelnen Fahrzeuge werden durch eine Änderung der Geschwindigkeit relativ zu der des jeweiligen Vorausfahrzeugs beschrieben. Da bei diesem Simulationsmodell jedoch weder die Positionen der einzelnen Fahrzeuge relativ zueinander noch die Fahrzeugdichte berücksichtigt werden, können mit einem derartigen geschwindigkeitsbasierten Modell Verkehrsstaus nur durch relativ aufwendige Modifikationen simuliert werden.
Außerdem ist es bei diesem Modell auch schwierig, die Folgen des Auftretens von Hindernissen im Straßenverlauf auf den Verkehrsfluss zu simulieren. Gleiches gilt auch, wenn die Auswirkungen von Steigungs- und Gefällestrecken mit den entsprechenden Senken im Straßenverlauf auf den Verkehrsfluss simuliert werden sollen.
Insofern ist es bei herkömmlichen Mikrosimulationen schwierig, einen den natürlichen Gegebenheiten angepassten Verkehrsfluss zutreffend zu simulieren, vgl. in den geltenden Beschreibungsunterlagen S. 1, 1. Textabs. bis S. 7, le. Textabs.
Der Anmeldung liegt somit sinngemäß die Aufgabe zugrunde, ein Simulationssystem bzw. -verfahren anzugeben, das eine zutreffende Simulation eines den natürlichen Gegebenheiten angepassten Verkehrsflusses ermöglicht.
Diese Aufgabe wird gemäß den selbständigen Ansprüchen nach dem Hauptantrag gelöst durch Verkehrsfluss-Simulationssysteme nach den Ansprüchen 1, 13 und 18, durch Verkehrsfluss-Simulationsverfahren nach den Ansprüchen 19, 20 und 21 sowie durch computerlesbare Medien nach den Ansprüchen 22, 23 und 24.
Gemäß Anspruch 1 weist das Verkehrsfluss-Simulationssystem einen Abschnitt auf, der ein statisches Potentialfeld und ein dynamisches Potentialfeld berechnet, wobei das statische Potentialfeld ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren eines Fahrzeugs beeinflusst und der nicht mit der Zeit schwankt, und das dynamische Potentialfeld ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren des Fahrzeugs beeinflusst und der mit der Zeit schwankt. Außerdem weist das Simulationssystem einen Abschnitt auf, der eine Richtung und eine Größe einer Beschleunigung des Fahrzeugs basierend auf dem statischen Potentialfeld und dem dynamischen Potentialfeld berechnet. |
Gemäß Anspruch 19 ist das Verkehrsfluss-Simulationsverfahren somit durch Berechnen eines statischen und eines dynamischen Potentialfelds und Bestimmen einer Richtung und einer Größe einer Beschleunigung des Fahrzeugs basierend auf dem statischen Potentialfeld und dem dynamischen Potentialfeld gekennzeichnet.
Nach Anspruch 20 erfolgt neben dem Berechnen eines statischen und eines dynamischen Potentialfelds ein Beurteilen, dass das Fahrzeug seine Spur in einem Fall wechseln kann, in dem ein Abstand zwischen dem Fahrzeug und einem voraus fahrenden Fahrzeug, das direkt vor dem Fahrzeug in einer Spur benachbart einer Fahrspur des Fahrzeugs fährt, größer als ein vorbestimmter Wert ist, und in dem Fall, dass der Abstand größer als der vorbestimmte Wert ist, ein Bestimmen einer Richtung und einer Größe einer Beschleunigung zum Spurwechsel des Fahrzeugs basierend auf dem statischen Potentialfeld und dem dynamischen Potentialfeld. |
Gemäß Anspruch 22 ist dementsprechend neben dem computerlesbaren Programmcodemittel, das einen Computer veranlasst, ein statisches und ein dynamisches Potentialfeld zu berechnen, ein computerlesbares Programmcodemittel vorgesehen, das einen Computer veranlasst, eine Richtung und eine Größe einer Beschleunigung des Fahrzeugs basierend auf dem statischen Potentialfeld und dem dynamischen Potentialfeld zu bestimmen.
Gemäß Anspruch 23 ist neben dem computerlesbaren Programmcodemittel, das einen Computer veranlasst, ein statisches und ein dynamisches Potentialfeld zu berechnen, ein computerlesbares Programmcodemittel vorhanden, das einen Computer veranlasst, zu beurteilen, dass das Fahrzeug seine Spur in einem Fall wechseln kann, in dem ein Abstand zwischen dem Fahrzeug und einem voraus fahrenden Fahrzeug, das direkt vor dem Fahrzeug in einer Spur benachbart einer Fahrspur des Fahrzeugs fährt, größer als ein vorbestimmter Wert ist. Außerdem ist ein computerlesbares Programmcodemittel vorhanden, das den Computer in dem Fall, dass der Abstand größer als der vorbestimmte Wert ist, veranlasst, eine Richtung und eine Größe einer Beschleunigung zum Spurwechsel des Fahrzeugs basierend auf dem statischen Potentialfeld und dem dynamischen Potentialfeld zu bestimmen. |
Im Anspruch 1 nach dem Hilfsantrag werden die einzelnen Abschnitte des Verkehrsfluss-Simulationssystems mit den ihnen zugeordneten Funktionen genannt: |
2. Nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 PatG sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen jedoch nicht als Erfindungen anzusehen und damit vom Patentschutz ausgeschlossen, soweit für sie als solche Schutz begehrt wird. Dies ist vorliegend sowohl bei den Patentansprüchen nach Hauptantrag als auch bei den Ansprüchen nach Hilfsantrag der Fall.
2.1 Der geltende Anspruch 1 nach Hauptantrag beansprucht Schutz für einVerkehrsfluss-Simulationssystem, das mehrere Abschnitte aufweist, wobei ein erster Abschnitt ein statisches Potentialfeld und ein dynamisches Potentialfeld berechnet, wobei das statische Potentialfeld ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren eines Fahrzeugs beeinflusst und der nicht mit der Zeit schwankt, und das dynamische Potentialfeld ein Einflussausmaß eines Faktors angibt, der das Fahren des Fahrzeugs beeinflusst und der mit der Zeit schwankt. Außerdem weist das Simulationssystem einen Abschnitt auf, der eine Richtung und eine Größe einer Beschleunigung des Fahrzeugs basierend auf dem statischen Potentialfeld und dem dynamischen Potentialfeld berechnet.
Dabei werden mit den im Anspruch 1 nach Hauptantrag angegebenen „Abschnitten“ die jeweiligen Abschnitte des Datenverarbeitungsprogramms bezeichnet, mit dem die Verkehrsfluss-Simulation durchgeführt wird. Dies ergibt sich schon aus den zugehörigen Erläuterungen im Patentanspruch, in denen angegeben wird, dass der eine Abschnitt ein statisches und ein dynamisches Potentialfeld berechnet, während der andere Abschnitt basierend auf den beiden Potentialfeldern Richtung und Größe einer Beschleunigung des Fahrzeugs berechnet. |
3. Die weiteren selbständigen Ansprüche des Hauptantrags fallen ebenso wie die zugehörigen Unteransprüche schon wegen der Antragsbindung mit dem Anspruch 1 fallen - vgl. BGH GRUR 2007, 862 - „Informationsübermittlungsverfahren II“ -. Im Übrigen gelten die vorangehenden Darlegungen zum Anspruch 1 nach Hauptantrag in gleicher Weise auch für die selbständigen Ansprüche 13 und 18 bis 21 nach dem Hauptantrag, denn auch in ihnen wird lediglich Schutz für ein Simulationsprogramm als solches beansprucht. |