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GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvQ 23/19
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Bevollmächtigten wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (vgl. § 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1092/19
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts sowie die weiteren Anträge werden abgelehnt. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 834/19
1. Richterin Ott ist von der Ausübung ihres Richteramts in dieser Sache nicht ausgeschlossen. 2. Das Ablehnungsgesuch gegen die Richterin Ott wird als unzulässig verworfen. 3. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. 4. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 640/19
Der Richter Huber und die Richterinnen Kessal-Wulf und König sind von der Ausübung ihres Richteramtes in dieser Sache nicht ausgeschlossen. Das Ablehnungsgesuch des Beschwerdeführers gegen den Richter Huber und die Richterinnen Kessal-Wulf und König wird als unzulässig verworfen. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 910/19
1. Die Übergabe des Beschwerdeführers an die weißrussischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen untersagt. 2. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wird mit der Durchführung der einstweiligen Anordnung beauftragt. 3. Die Vollziehung des Auslieferungshaftbefehls bleibt von der einstweiligen Anordnung unberührt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 841/19
2019-05-29
BPatG 4. Senat
Blasenkatheterset 1. Dem Rechtsschutzinteresse der Klägerin an der Fortführung des Nichtigkeitsverfahrens, welches auch den Angriff auf sämtliche Unteransprüche des erloschenen Streitpatents umfasst, steht nicht entgegen, dass die Patentinhaberin im Entscheidungszeitpunkt der Nichtigkeitsklage im parallelen Verletzungsstreitverfahren die dortige Klage nur auf den Hauptanspruch stützt und die Unteransprüche im Nichtigkeitsverfahren auch nicht gesondert verteidigt. 2. Die Geltendmachung mehrerer...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 50/17 (EP)
1. Das Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten Voßkuhle, die Richterinnen Hermanns und Langenfeld, den Richter Müller sowie den ehemaligen Richter Landau wird als unzulässig verworfen. 2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. 3. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 80/19
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro (in Worten: fünfhundert Euro) auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2710/18
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht dargelegt hat, dass die in der Hauptsache in Aussicht gestellte Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, Rn. 2). Ein zusammenhängender Sachverhalt lässt sich dem Antrag nicht entnehmen....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvQ 50/19
Der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wird bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers, längstens für die Dauer von sechs Monaten, untersagt, die im Rahmen der Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers in Frankfurt am Main am 16. August 2018 sichergestellten Gegenstände und Daten auszuwerten oder sonst zu verwerten.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 886/19
Maßgeblicher Zeitpunkt für die nach wirksamem Widerspruch des Mieters gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB vorzunehmende Abwägung der wechselseitigen Interessen von Vermieter und Mieter sowie der sich anschließenden Beurteilung, ob, beziehungsweise für welchen Zeitraum das durch wirksame ordentliche Kündigung nach § 573 BGB beendete Mietverhältnis nach § 574a BGB fortzusetzen ist, ist der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 167/17
Bei einer Versicherung für fremde Rechnung obliegt es dem Unfallversicherer grundsätzlich nicht, die versicherte Person neben oder an Stelle des Versicherungsnehmers entsprechend § 186 Satz 1 VVG zu informieren. Das gilt auch im Falle der Anzeige des Versicherungsfalles durch den Versicherten.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 73/18
Zum Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Auskunftsverpflichtung zum Zugewinnausgleich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. Juli 2018 - XII ZB 82/18, FamRZ 2018, 1529).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 325/18