Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Dezember 2018 in der Weise abgeändert, dass der Adhäsionsausspruch a) unter Ziffer 4 folgende Fassung erhält: „Es wird festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, der Adhäsionsklägerin sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aufgrund der Taten vom 1. und 8. Oktober 2017 zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Dritte, insbesondere Sozialversicherungsträger, übergegangen sind.“, b)...