Die Rechtsbeschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München - 11. Zivilsenat - vom 24. Mai 2018 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Streitwert: 4.022,44 € (Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten der Beklagten zu 1 und 2 in Höhe von 1.697,42 € sowie zugunsten der Beklagten zu......