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Urteile für Patentanmeldung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Denn zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung gehört im Zusammenhang mit der Frage, ob eine unzulässige Erweiterung vorliegt, auch nur das, was den ursprünglich eingereichten Unterlagen „unmittelbar und eindeutig“ zu entnehmen ist (BGH, Urt. v. 08.07.2010, Xa ZR 124/07 – GRUR 2010, 910 – Rn. 46 – Fälschungssicheres Dokument m. w. N.; Busse/Keukenschrijver, a. a. O., § 38 Rn. 18)....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 38/11 (EP)
...Zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung im Zusammenhang mit der Frage, ob eine unzulässige Erweiterung vorliegt, gehört aber nur das, was den ursprünglich eingereichten Unterlagen „unmittelbar und eindeutig“ zu entnehmen ist, nicht hingegen eine weitergehende Erkenntnis, zu der der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder durch Abwandlung der offenbarten Lehre gelangen kann (BGH -...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 5 Ni 32/12 (EP)
...Bei Herzoperationen könne ein solches System links- und rechtsventrikulär eingesetzt werden und eine Herz-Lungenmaschine ersetzen (siehe Streitpatent K0a Abs.[0003]). 76 Als Stand der Technik wird auf die transfemoral implantierbare Mikro-Axialpumpe "Hemopump TM" der Firma Medtronic Inc, USA, und Blutpumpen nach den Patentanmeldungen WO 99/44651, US 4 753 221, DE 10 059 714 C1, JP 4126158 , EP 0 445...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 25/15 (EP)
2014-03-11
BPatG 4. Senat
...Dezember 1999 unter Inanspruchnahme der Priorität der deutschen Patentanmeldung DE 19857592 angemeldeten, mit Wirkung auch für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents Nr. 1 146 983 B1 (Streitpatent), das ein VERFAHREN UND VORRICHTUNG ZUR BEARBEITUNG VON VORBEARBEITETEN, VERZAHNTEN WERKSTÜCKEN WIE ZAHNRÄDER („METHOD AND MACHINE FOR THE MACHINING OF PRE-MACHINED TOOTHED WORKPIECES...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 4/12 (EP)
...II § 6 IntPatÜG darauf, dass der Gegenstand des Streitpatents nach Art. 52 bis 57 EPÜ nicht patentfähig ist, ferner, dass das Streitpatent die Erfindung nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen kann, sowie, dass der Gegenstand des Streitpatents über den Inhalt der europäischen Patentanmeldung in ihrer bei der zuständigen Behörde ursprünglich eingereichten Fassung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 12/15 (EP)
...Vorbenutzung D6 als neuheitsschädlicher Stand der Technik 119 Nach Art. 54 Abs. 2 EPÜ bildet den Stand der Technik alles, was vor dem Anmeldetag der europäischen Patentanmeldung der Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 32/17 (EP)
...wenig wie der Patentanspruch nach Maßgabe dessen ausgelegt werden darf, was sich nach Prüfung des Standes der Technik als patentfähig erweist (BGHZ 156, 179, 186 – Blasenfreie Gummibahn I), darf er nach Maßgabe des Sinngehalts der Ursprungsunterlagen ausgelegt werden. 134 Grundlage der Auslegung ist danach zwar grundsätzlich allein die Patentschrift, aber ein Vergleich mit der Veröffentlichung der Patentanmeldung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 10/17 (EP)
...Juni 1998 unter Inanspruchnahme der Prioritäten der US Patentanmeldungen 871 114 vom 9. Juni 1997, 911 805 vom 15. August 1997 und 911 827 vom 15. August 1997 angemeldet worden ist. Das Streitpatent ist in der Verfahrenssprache Englisch veröffentlicht und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. 698 41 759 geführt....
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  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 5/14 (EP)
...Februar 2011 abgegebenen Erklärung über die Abzweigung aus der in englischer Sprache abgefassten europäischen Patentanmeldung EP 08 01 3451.3 – veröffentlicht in Gestalt der EP 2 147 793 A1 – deren Anmeldetag 25....
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  2. Bundespatentgericht
  3. 35 W (pat) 430/13
2019-02-19
BPatG 4. Senat
...Soweit in Rechtsprechung und Literatur im Hinblick auf die ausreichende Offenbarung von Vorteilen und Wirkungen auf die Patentschrift abgestellt wird, muss stattdessen auf den maßgeblichen Offenbarungsgehalt der Patentanmeldung abgestellt werden, da die Patentschrift in den Grenzen des Verbots der Erweiterung des Schutzbereichs keine zusätzliche Zäsur für einen zulässigen Rückgriff auf den ursprünglichen...
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  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 48/17 (EP)
...September 1990 beim Europäischen Patentamt angemeldeten, die Priorität der britischen Patentanmeldungen 8920392 vom 8. September 1989 und 8923644 vom 20. Oktober 1989 in Anspruch nehmenden und mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 0 416 951 B1 (Streitpatent), dessen Erteilung am 12....
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  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 15/08 (EU)
...April 2000 unter Inanspruchnahme der Priorität der US-amerikanischen Patentanmeldung US 287,392 vom 6. April 1999 angemeldet und in der Verfahrenssprache Englisch veröffentlicht worden....
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  2. Bundespatentgericht
  3. 5 Ni 14/12 (EP) (verb. mit 5 Ni 29/12 (EP))
..." zur weiteren Klärung der Frage herangezogen werden darf, ob mit dem Anspruch ein Gegenstand unter Schutz gestellt worden ist, der von dem in der Beschreibung offenbarten abweicht oder hinter diesem zurückbleibt (GRUR 2015, 875 – Rotorelemente, unter Hinweis auf BGHZ 189, 330, Rn. 25 - Okklusionsvorrichtung; BGHZ 194, 107, Rn. 28 - Polymerschaum I), und ein Vergleich mit der Veröffentlichung der Patentanmeldung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 7/17 (EP)
...Februar 2005 angemeldeten deutschen Patents 10 2005 006 092 (Streitpatent), das die Priorität der zwei österreichischen Patentanmeldungen 227/2004 vom 12. Februar 2004 und 118/2005 vom 26. Januar 2005 in Anspruch nimmt und dessen Erteilung am 16. April 2009 veröffentlicht wurde....
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  2. Bundespatentgericht
  3. 5 Ni 57/11
...September 2001 unter Inanspruchnahme der Priorität der japanischen Patentanmeldung JP 2000394725 vom 26. Dezember 2000 angemeldet worden ist. Das Streitpatent ist in der Verfahrenssprache Englisch veröffentlicht und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. 601 01 365 geführt....
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  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 16/10 (EU)
...Der dabei erhaltene Codevektor sei derjenige, der die Syntheseausgabe erzeugt, die im Wesentlichen am genauesten dem ursprünglichen Sprachsignal entspreche (Absatz 0006). 54 Für weitere Einzelheiten von CELP verweist die Streitpatentschrift auf den auf der CELP-Technologie basierenden bekannten Codierer aus der Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung EP 0 788 091 A2 (Absatz 0007). 55 Das...
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  2. Bundespatentgericht
  3. 6 Ni 13/16 (EP
2013-11-13
BPatG 1. Senat
...August 1996 als internationale Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen PCT/US96/13052 unter Inanspruchnahme der US-Priorität US 522026 vom 31. August 1995 angemeldet worden ist. Die Erteilung wurde am 20. Februar 2002 bekannt gemacht. Das Streitpatent ist in der Verfahrenssprache Englisch veröffentlicht und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 696 19 384.1 geführt....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 1 Ni 3/13 (EP)
...der mangelnden Patentfähigkeit auf Grund fehlender Neuheit sowie fehlender erfinderischer Tätigkeit. 94 Sie stützt ihr Vorbringen auf die nachstehend genannten Dokumente: 95 NK1 EP 0 673 034 B1 (Streitpatentschrift); 96 NK1a DE 695 31 265 T2 (deutsche Übersetzung der Streitpatentschrift); 97 NK2 ursprüngliche Anmeldeunterlagen zur EP 0 673 034; 98 NK3 Englischsprachige Übersetzung der japanischen Patentanmeldung...
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  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 26/14 (EP)
2013-10-02
BPatG 1. Senat
...Juli 2013) verteidigten Fassungen über den Inhalt der Patentanmeldung in der Fassung hinaus, in der sie ursprünglich beim Europäischen Patentamt eingereicht worden ist (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 3 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. c) EPÜ)....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 1 Ni 10/13 (EP)