...In den Pässen würden die Ahmadis - entgegen ihrem religiösen Selbstverständnis - als "non-muslim" geführt. 7 Den Ahmadis sei es untersagt, öffentliche Versammlungen sowie religiöse Treffen und Konferenzen abzuhalten, namentlich auch solche Veranstaltungen, auf denen öffentlich gebetet werde. Hingegen werde es ihnen nicht generell unmöglich gemacht, sich in ihren Gebetshäusern zu versammeln....