...Die Wortbestandteile der angegriffenen Marke, zumal sie im Sinn von „Licht, das im Blickpunkt steht“ begrifflich und überdies äußerlich durch einen Bindestrich verbunden seien, verfügten über gleichwertigen Einfluss auf den Gesamteindruck des Zeichens. 33 Die angesprochenen Verkehrskreise hätten außerdem keinen Anlass, die jüngere Marke für ein weiteres Zeichen der Widersprechenden zu halten....