...Der Eintragung der angemeldeten Marke stehen für die Waren, auf die die Anmelderin das ursprünglich weiter gefasste Waren- und Dienstleistungsverzeichnis beschränkt hat, die Schutzhindernisse des § 8 MarkenG nicht entgegen. Der angemeldeten Marke fehlt für diese Waren entgegen den angefochtenen Beschlüssen der Markenstelle auch nicht jegliche Unterscheidungskraft i....