...Zudem gebiete es die vom DPMA zu gewährende Chancengleichheit, die Marke vollumfänglich einzutragen, nachdem ein Mitbewerber der Anmelderin das Zeichen „Top Dent“ als Gemeinschaftsmarke habe eintragen lassen, so dass dieses nahezu identische Zeichen auch in Deutschland für vergleichbare Waren Schutz genieße, obwohl die Anmelderin schon seit 30 Jahren Inhaberin der schutzfähigen Marke „Topdent“ sei....