...Begründend ist insbesondere ausgeführt, dass es sich bei der angemeldeten Marke lediglich um einen schlagwortartigen Hinweis auf die mengenmäßige Zusammensetzung der Ernährung handele sowie einen Hinweis darauf, dass die beanspruchte Dienstleistung ein Ernährungskonzept vertrete, das sich aus "5 plus 2" Komponenten zusammensetze....