.... , der die Arme der am Boden liegenden Geschädigten festhielt und sie durch sein Gewicht fixierte, gelang es mangels Erektion nicht, die Geschädigte vaginal zu penetrieren. Da die sich weiterhin wehrende Geschädigte versuchte, sich aus dieser Lage zu befreien, hielt der Angeklagte N. deren Arme fest, während der Angeklagte S. weiter vergeblich versuchte, in sie vaginal einzudringen....