...Der Antrag der Markeninhaberin, der Beschwerdeführerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wird zurückgewiesen. 2. Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt. 1 Entgegen der Ansicht der Markeninhaberin war vorliegend kein Raum, von dem Grundsatz des § 71 MarkenG, wonach jede Partei ihre Kosten selbst trägt, abzuweichen....