...Januar 2013 wird auf Kosten des Beklagten zu 1, der auch die durch die Streithilfe auf Seiten des Klägers verursachten Kosten zu tragen hat, als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 30.000 €. I. 1 Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, welches über keine Anbindung zu einem öffentlichen Weg verfügt....