Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 31 G v. 13.4.2017 I 872
Einleitende Bestimmungen
Erster Teil Würdigung
besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen
Zweiter Teil Ahndung von Dienstvergehen durch
Disziplinarmaßnahmen
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Die Disziplinarbefugnis der
Disziplinarvorgesetzten und ihre Ausübung
Dritter Abschnitt Das gerichtliche
Disziplinarverfahren
1. Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen
2. Wehrdienstgerichte
3. Wehrdisziplinaranwälte
4. Allgemeine Vorschriften für das gerichtliche
Disziplinarverfahren
5. Einleitung des Verfahrens
6. Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts
7. Verfahren bis zur Hauptverhandlung
8. Hauptverhandlung
9. Gerichtliches Antragsverfahren
10. Rechtsmittel
a) Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen
b) Berufung
c) Rechtskraft
11. Vorläufige Dienstenthebung,
Einbehaltung von Dienstbezügen
12. Antragsverfahren vor dem Wehrdienstgericht
bei nachträglicher strafgerichtlicher Ahndung
13. Wiederaufnahme des gerichtlichen
Disziplinarverfahrens
14. Vollstreckung von Disziplinarmaßnahmen
15. Kosten des Verfahrens
Schlussvorschriften