(WDO)
Wehrdisziplinarordnung


Ausfertigungsdatum: 16.08.2001

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 31 G v. 13.4.2017 I 872

Einleitende Bestimmungen
Erster Teil Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen
Zweiter Teil Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Die Disziplinarbefugnis der Disziplinarvorgesetzten und ihre Ausübung
Dritter Abschnitt Das gerichtliche Disziplinarverfahren
1. Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen
2. Wehrdienstgerichte
3. Wehrdisziplinaranwälte
4. Allgemeine Vorschriften für das gerichtliche Disziplinarverfahren
5. Einleitung des Verfahrens
6. Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts
7. Verfahren bis zur Hauptverhandlung
8. Hauptverhandlung
9. Gerichtliches Antragsverfahren
10. Rechtsmittel
a) Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen
b) Berufung
c) Rechtskraft
11. Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung von Dienstbezügen
12. Antragsverfahren vor dem Wehrdienstgericht bei nachträglicher strafgerichtlicher Ahndung
13. Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens
14. Vollstreckung von Disziplinarmaßnahmen
15. Kosten des Verfahrens
Schlussvorschriften