Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung


Ausfertigungsdatum: 29.11.2018

Stand: Ersetzt V 751-1-8 v. 20.7.2001 I 1714; 2002 I 1459 (StrlSchV 2001)

Teil 1 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
Kapitel 5 Fachkunde und Kenntnisse
Kapitel 6 Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten
Abschnitt 3 Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
Abschnitt 4 Besondere Regelungen zum Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
Abschnitt 5 Sicherheit von Strahlenquellen
Abschnitt 6 Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
Abschnitt 7 Vorkommnisse
Abschnitt 8 Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
Unterabschnitt 1 Technische Anforderungen
Unterabschnitt 2 Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
Abschnitt 9 Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung
Abschnitt 10 Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde
Abschnitt 11 Berechtigte Personen
Kapitel 7 Informationspflichten des Herstellers
Kapitel 8 Aufsichtsprogramm
Teil 3 Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
Teil 4 Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze
Abschnitt 2 Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
Teil 5 Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
Kapitel 3 Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition
Kapitel 4 Bestimmung von Sachverständigen
Teil 6 Schlussbestimmungen
Kapitel 1 Ordnungswidrigkeiten
Kapitel 2 Übergangsvorschriften