(Fundstelle: BGBl. I 2001, 1832;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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Teil A:
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Arbeitsfelder mit erhöhten Radon-222-Expositionen
Arbeiten in
- 1.
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untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken,
- 2.
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Radon-Heilbäder und -Heilstollen,
- 3.
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Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.
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Teil B:
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Arbeitsfelder mit erhöhten Expositionen durch Uran und Thorium und deren Zerfallsprodukte
- 1.
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Schleifen von und Wechselstromschweißen mit thorierten Schweißelektroden,
- 2.
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Handhabung und Lagerung thorierter Gasglühstrümpfe,
- 3.
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Verwendung von Thorium oder Uran in der natürlichen Isotopenzusammensetzung einschließlich der daraus jeweils hervorgehenden Tochternuklide, sofern vorhanden, zu chemisch-analytischen oder chemisch-präparativen Zwecken.
- 4.
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Handhabung, insbesondere Montage, Demontage, Bearbeiten und Untersuchen von Produkten aus thorierten Legierungen,
- 5.
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Gewinnung, Verwendung und Verarbeitung von Pyrochlorerzen,
- 6.
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Verwendung und Verarbeitung von Schlacke aus der Verhüttung von Kupferschiefererzen.