Bundesentschädigungsgesetz (BEG)
Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung


Ausfertigungsdatum: 18.09.1953

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 81 G v. 29.3.2017 I 626

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Schadenstatbestände
Sechster Titel Schaden durch Zahlung von Sonderabgaben, Geldstrafen, Bußen und Kosten
Siebenter Titel Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen
I. Grundsatz
II. Schaden im beruflichen Fortkommen
A. Privater Dienst
B. Öffentlicher Dienst
a) Gemeinsame Vorschriften
b) Beamte
c) Berufssoldaten
d) Angestellte und Arbeiter
e) Nichtbeamtete außerordentliche Professoren und Privatdozenten an den wissenschaftlichen Hochschulen
C. Dienst bei Religionsgesellschaften
5. Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit trotz abgeschlossener Berufsausbildung
6. Schaden in der Ausbildung
7. Höchstbetrag der Kapitalentschädigung
8. Zusammentreffen mit Ansprüchen nach den Rechtsvorschriften zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
9. Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
III. Schaden im wirtschaftlichen Fortkommen
IV. Gemeinsame Vorschriften über Vererblichkeit und Übertragbarkeit
Achter Titel Soforthilfe für Rückwanderer
Neunter Titel Krankenversorgung
Zehnter Titel Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden im beruflichen Fortkommen
1. Zusammentreffen von zwei Ansprüchen
2. Zusammentreffen von drei Ansprüchen
3. Zusammentreffen von vier Ansprüchen
4. Anwendbarkeit in den Fällen der §§ 41, 41a, 110, 112, 114 und 114a
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für juristische Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen
Vierter Abschnitt Besondere Gruppen von Verfolgten
Fünfter Abschnitt
Sechster Abschnitt Befriedigung der Entschädigungsansprüche
Siebenter Abschnitt Härteausgleich
Achter Abschnitt Verteilung der Entschädigungslast
Neunter Abschnitt Entschädigungsorgane und Verfahren
Erster Titel Entschädigungsorgane
Zweiter Titel Gemeinsame Verfahrensvorschriften
Dritter Titel Entschädigungsbehörden
Vierter Titel Entschädigungsgerichte
Fünfter Titel Verfahrensvorschriften für den Anspruch auf Krankenversorgung
Zehnter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften