Bundesentschädigungsgesetz (BEG)
Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung

Ausfertigungsdatum: 18.09.1953


§ 222 BEG

Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, daß die Entscheidung auf der Verletzung landesrechtlicher Vorschriften beruht.