Bundesentschädigungsgesetz (BEG)
Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung

Ausfertigungsdatum: 18.09.1953


Inhaltsübersicht BEG

ERSTER ABSCHNITT
  Allgemeine Vorschriften  
    Erster Titel: Anspruch auf Entschädigung §§ 1 bis 12a
    Zweiter Titel: Übergang und Übertragung des Anspruchs auf Entschädigung §§ 13 und 14
ZWEITER ABSCHNITT
  Schadenstatbestände  
    Erster Titel: Schaden an Leben §§ 15 bis 27
    Zweiter Titel: Schaden an Körper oder Gesundheit §§ 28 bis 42
    Dritter Titel: Schaden an Freiheit  
    I. Freiheitsentziehung §§ 43 bis 46
    II. Freiheitsbeschränkung §§ 47 bis 50
    Vierter Titel: Schaden an Eigentum §§ 51 bis 55
    Fünfter Titel: Schaden an Vermögen §§ 56 bis 58
    Sechster Titel: Schaden durch Zahlung von Sonderabgaben, Geldstrafen, Bußen und Kosten §§ 59 bis 63
    Siebenter Titel: Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen  
    I. Grundsatz § 64
    II. Schaden im beruflichen Fortkommen  
      1. Begriff § 65
      2. Selbständige Berufe §§ 66 bis 86
      3. Unselbständige Berufe  
        A. Privater Dienst §§ 87 bis 98
        B. Öffentlicher Dienst  
          a) Gemeinsame Vorschriften §§ 99 bis 101
          b) Beamte §§ 102 bis 107
          c) Berufssoldaten § 108
          d) Angestellte und Arbeiter §§ 109 und 110
          e) Nichtbeamtete außerordentliche Professoren und Privatdozenten an den wissenschaftlichen Hochschulen § 111
        C. Dienst bei Religionsgesellschaften § 112
      4. Schädigung in selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit § 113
      5. Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit trotz abgeschlossener Berufsausbildung §§ 114 und 114a
      6. Schaden in der Ausbildung §§ 115 bis 119
      7. (weggefallen) §§ 120 bis 122
       7. Höchstbetrag der Kapitalentschädigung §§ 123 bis 125
      8. Zusammentreffen mit Ansprüchen nach den Rechtsvorschriften zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes § 125a
      9. Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen § 126
    III. Schaden im wirtschaftlichen Fortkommen  
      1. Schaden an einer Versicherung außerhalb der Sozialversicherung §§ 127 bis 133
      2. Versorgungsschäden §§ 134 bis 137
      3. Schaden in der Sozialversicherung § 138
      4. Schaden in der Kriegsopferversorgung § 139
    IV. Gemeinsame Vorschriften über Vererblichkeit und Übertragbarkeit § 140
    Achter Titel: Soforthilfe für Rückwanderer § 141
    Neunter Titel: Krankenversorgung §§ 141a bis 141c
    Zehnter Titel: Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden im beruflichen Fortkommen  
    1. Zusammentreffen von zwei Ansprüchen §§ 141d bis 141f
    2. Zusammentreffen von drei Ansprüchen §§ 141g und 141h
    3. Zusammentreffen von vier Ansprüchen § 141i
    4. Anwendbarkeit in den Fällen der §§ 41, 41a, 110, 112, 114 und 114a § 141k
DRITTER ABSCHNITT
  Besondere Vorschriften für juristische Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen §§ 142 bis 148a
VIERTER ABSCHNITT
  Besondere Gruppen von Verfolgten  
    Erster Titel: Grundsatz § 149
    Zweiter Titel: Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten §§ 150 bis 159a
    Dritter Titel: Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention §§ 160 bis 166
    Vierter Titel: Gemeinsame Vorschriften §§ 166a bis 166c
FÜNFTER ABSCHNITT
  (weggefallen) §§ 167 bis 168
SECHSTER ABSCHNITT
  Befriedigung der Entschädigungsansprüche §§ 169 bis 170
SIEBENTER ABSCHNITT
  Härteausgleich § 171
ACHTER ABSCHNITT
  Verteilung der Entschädigungslast § 172
NEUNTER ABSCHNITT
  Entschädigungsorgane und Verfahren  
    Erster Titel: Entschädigungsorgane §§ 173 und 174
    Zweiter Titel: Gemeinsame Verfahrensvorschriften §§ 175 bis 183
    Dritter Titel: Entschädigungsbehörden §§ 184 bis 207
    Vierter Titel: Entschädigungsgerichte §§ 208 bis 227
    Fünfter Titel: Verfahrensvorschriften für den Anspruch auf Krankenversorgung §§ 227a bis 227d
ZEHNTER ABSCHNITT
  Übergangs- und Schlußvorschriften §§ 228 bis 241