...Einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass ansonsten zuverlässige Angestellte sich durch private Unterhaltungen von der Erledigung durch Einzelweisung erteilter Aufträge abhalten lassen, gibt es nicht. 12 cc) Durfte der Anwalt die Aufgabe, den Schriftsatz in den Nacht-briefkasten einzuwerfen, seiner Angestellten übertragen, weil er auf die Ausführung des Auftrags vertrauen durfte, so war er auch nicht gehalten...