...Ebenso wenig geht sie darauf ein, dass der Gesetzgeber die von ihr für verfassungswidrig gehaltene Norm des § 11 Abs 1 Nr 3 ALG inzwischen mit Wirkung zum 9.8.2018 ersatzlos gestrichen hat (Gesetz vom 18.12.2018, BGBl I 2651). 6 2. Die Beschwerde hat auch die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dargelegt....