...Senat 2 B 89/11 Beamtenbeisitzer im gerichtlichen Disziplinarverfahren; Verwaltungszweig; Laufbahngruppe Mit dem Begriff des Verwaltungszweigs im Sinne der Besetzungsvorschriften für Beamtenbeisitzer im gerichtlichen Disziplinarverfahren sind nicht spezielle Sparten, sondern Verwaltungsbereiche gemeint, wie sie typischerweise einem Fachressort als Geschäftsbereich unterstehen (im Anschluss an Urteil...