Entscheidungen des BVerwG

. Gefundene Dokumente: 6.337
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Die Truppendienstgerichte sind im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 EMRK (juris: MRK) nach einer Zurückverweisung der Sache gehalten, das Verfahren nunmehr mit größtmöglicher Beschleunigung zum Abschluss zu bringen (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 28. August 2015 - 2 WD 10.15 - Buchholz 450.2 § 91 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 18). 2. Eine überlange Verfahrensdauer kann den Übergang zu einer milderen Disziplinarmaßnahmeart bewirken.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 1/17
2017-12-14
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 54/16
Nebenanlagen können nur Anlagen sein, die nicht Bestandteil des (Haupt-)Gebäudes sind. Zur Abgrenzung einer Nebenanlage vom Teil einer Hauptanlage können funktionelle und räumliche Gesichtspunkte herangezogen werden. Von dieser Abgrenzung zu unterscheiden ist die Frage, ob eine Nebenanlage untergeordnet ist.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 9/16
Die Niedersächsische Beihilfeverordnung enthält mit der dynamischen Verweisung des § 17 Abs. 7 Satz 1 NBhVO (juris: BhV ND 2011 F: 2011-11-07) auf die Festbeträge, die nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel festgesetzt werden, eine wirksame Beschränkung der Beihilfefähigkeit.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 17/16
1. Ein Stufentarif für die Erhebung von Zweitwohnungssteuer, bei dem sich Steuerbetrag und Steuersatz beim Übergang von einer Stufe zur nächsten verdoppeln und bei dem der Steuersatz auf den einzelnen Stufen auf die Hälfte des Steuersatzes am jeweiligen Stufenanfang absinkt, obwohl der Mietaufwand am Stufenende doppelt so hoch ist wie am Stufenanfang, verletzt den Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. 2. Es stellt keine die Erhebung von...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 11/16
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 42/16
2017-12-14
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 3/17
Die Zeit einer vorherigen Ausbildung oder Dienstausübung kann bei einem Beamten im Beamtenverhältnis auf Widerruf nur dann als "Dienstzeit" im Sinne der Wartezeit für die Gewährung der Polizeizulage qualifiziert werden, wenn und soweit die vorherige Ausbildung oder Dienstausübung zur Verkürzung der Ausbildungszeit führt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 53/16
1. Der in § 28 Abs. 1 Satz 4 BBesG Bln (juris: BesG BE) enthaltene unbestimmte Rechtsbegriff des "besonderen Einzelfalls" ist durch wertende Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der personalwirtschaftlichen Organisationsgewalt des Dienstherrn zu bestimmen. Ein besonderer Einzelfall liegt danach nur bei atypischen Zusatzqualifikationen vor, an denen auf Seiten des Dienstherrn ein besonderes dienstliches Verwendungsinteresse besteht. 2. Der Begriff der Einstellung von Beamten im...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 25/16
1. § 7 Abs. 4 UmwRG erfasst auch mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG des Bundes inhaltsgleiche Regelungen des Landes-Verwaltungsverfahrensrechts. 2. § 7 Abs. 4 UmwRG ist auf § 43a Nr. 7 EnWG in der bis zum 31. Mai 2015 geltenden Fassung analog anzuwenden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 6/16, 4 C 6/16 (4 C 13/14)
2017-12-14
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 55/16
1. Macht ein Beamter bei seiner Anhörung im Rahmen des Disziplinarverfahrens Angaben, so sind diese zu seinem Nachteil nur verwertbar, wenn er zuvor den Vorgaben des § 20 Abs. 1 Satz 3 LDG NRW (= § 20 Abs. 1 Satz 3 BDG) entsprechend vollständig und zum richtigen Zeitpunkt belehrt worden ist. 2. Das Verwertungsverbot nach § 20 Abs. 3 LDG NRW (= § 20 Abs. 3 BDG) hat keine Fernwirkung auf andere Beweismittel, deren Vorhandensein erst durch die nicht verwertbaren Angaben des Beamten anlässlich...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 12/17