Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Der Beklagte ist durch ein klageabweisendes Prozessurteil beschwert, wenn das Prozessurteil nicht in demselben Umfang in Rechtskraft erwächst wie ein Sachurteil und deshalb die streitige Frage in einem Folgeprozess erneut aufgeworfen werden könnte (im Anschluss an Urteile vom 10. Februar 1960 - BVerwG 5 C 14.58 - BVerwGE 10, 148 <149> = Buchholz 436.4 § 4 MuSchG Nr. 2 und vom 10. April 1968 - BVerwG 4 C 160.65 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 29 = NJW 1968, 1795 sowie Beschluss vom 14. Februar...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 5/11
Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16. Juni 2011 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und ihm Rechtsanwalt Dr. P. beizuordnen, wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 PKH 8/11, 8 PKH 8/11 (8 B 81/11)
Die Berechnung der Frist für die Beschwerdeeinlegung nach § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO gehört - anders als die Beschwerdebegründungsfrist nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO - zu den Fristen, deren Überwachung einer zuverlässigen Büroangestellten übertragen werden darf. Die Versäumung der Beschwerdefrist ist dem Prozessbevollmächtigten dann nicht zuzurechnen, wenn sie auf dem Verschulden einer sonst zuverlässigen Büroangestellten beruht, ohne dass ein Organisationsmangel hierfür ursächlich gewesen wäre....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 55/11
Ein Soldat, der es vorsätzlich pflichtwidrig unterlässt, zwei beteiligte Familienkassen über die Doppelzahlung von Kindergeld in der Form der Steuervergütung in Kenntnis zu setzen, begeht dadurch eine außerdienstlich Steuerhinterziehung und ein schweres Dienstvergehen. Fügt ein Staatsdiener dem Staat durch eine Steuerhinterziehung einen besonders hohen Schaden zu, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung (vgl. Urteil vom 21. Juni 2011 - BVerwG 2 WD...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 40/10
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Mai 2011 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 50 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 33/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 16/11, 6 PB 16/11 (6 P 1/12)
1. Eine bestandskräftige abfallrechtliche Rekultivierungsanordnung kann im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben des Deponiebetreibers übergehen. 2. Eine Deponiegenehmigung nach §§ 31, 32 KrW-/AbfG kann nicht durch Rechtsgeschäft ohne Beteiligung der Behörde wirksam auf einen Dritten übertragen werden. 3. Die Behörde muss jedenfalls dann nicht erwägen, die Verwaltungsvollstreckung aus einem bestandskräftigen Grundverwaltungsakt einzustellen, wenn die Heranziehung eines nach dem Erlass...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 6/11
Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird ausgesetzt. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird um Klärung folgender Fragen im Wege der Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV gebeten: 1. Ist Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 20/11
Die gerichtlich nicht überprüfbare organisatorische Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn bei der Festlegung der strukturbezogenen Voraussetzungen für die Besetzung militärischer Dienstposten erstreckt sich auch auf die Regelung, welcher Teilstreitkraft er nicht teilstreitkraftspezifische Dienstposten zur Besetzung zuweist.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WDS-VR 7/11
Ein Dauerverwaltungsakt kann - bei fortbestehender Beschwer - für die gesamte Dauer seiner Wirksamkeit und damit auch in Ansehung vergangener Zeiträume angefochten werden. Entfällt die Beschwer, so kann der Kläger in Ansehung der vergangenen Zeiträume zur Fortsetzungsfeststellungsklage übergehen, wenn hierfür ein Feststellungsinteresse besteht, und zugleich die Aufhebung des Verwaltungsakts "ex nunc" begehren.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 62/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 68/11, 8 B 68/11 (8 C 1/12)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 42/11, 4 BN 42/11 (4 BN 38/11)
Eine Mobilfunksendeanlage, die bezogen auf das gesamte infrastrukturelle Versorgungsnetz eine untergeordnete Funktion hat, ist eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 27/11