Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Der Hinweis eines Einwenders auf Stellungnahmen, die in einem anderen Verfahren oder in einem Vorstadium des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens abgegeben worden sind, reicht grundsätzlich nicht aus, um eine präklusionshindernde Einwendung zu erheben (im Anschluss an das Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 18.96 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 24 S. 28). Dies gilt für planbetroffene Privatpersonen ebenso wie für planbetroffene Gemeinden. Ob eine Ausnahme für den Fall anzunehmen ist,...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 59/11
Ein Beweisantrag nach § 86 Abs. 2 VwGO gehört zu den wesentlichen Vorgängen der Verhandlung, die gemäß § 160 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 105 VwGO zu protokollieren sind. Ist ein Beweisantrag nicht protokolliert, so begründet das Protokoll den vollen Beweis dafür, dass er nicht gestellt worden ist (im Anschluss an Beschluss vom 2. November 1987 - BVerwG 4 B 204.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 32).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 53/11
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 25. August 2010 wird aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht unter Abänderung der Festsetzung durch das Verwaltungsgericht auf jeweils 90 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 24/11
2011-12-23
BVerwG 1. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 25/11
Die vertretungsweise Übertragung höherwertiger Tätigkeiten unterfällt grundsätzlich nicht der Mitbestimmung gemäß § 88 Nr. 7 BlnPersVG (juris: PersVG BE 2004).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 18/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 36/11, 5 B 36/11 (5 C 25/11)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 32/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 52/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 12/11
Für die Beurteilung der Frage, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren notwendig war, ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem der Antragsteller den Bevollmächtigten für das Verfahren mandatiert hat. Dafür ist eine formularmäßige Vollmacht nicht erforderlich.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 51/11