Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG keine allgemeine abschließende Regelung hinsichtlich der Strafverfolgungsvorsorge getroffen. 2. Der Landesgesetzgeber ist nicht gehindert, Befugnisse zum Zwecke der Gefahrenvorsorge zu treffen, selbst wenn der Bundesgesetzgeber parallel dazu Regelungen zur Strafverfolgungsvorsorge getroffen hat.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 9/11
1. Die mit der Rechtsprechung zu Sperrgrundstücken verbundenen Einschränkungen der Klagemöglichkeiten von Grundstückseigentümern finden ihren Grund in der durch die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG vorgegebenen subjektiv-rechtlichen Konzeption des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt. 2. Dient das durch eine Bürgerinitiative erworbene Grundeigentum allein als Mittel, um eine Interessentenklage im Gewand der Verletztenklage zu erheben, rechtfertigt dies den Vorwurf der unzulässigen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 6/10
1. Der restmandatierte Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei Versetzungen, wenn Beamte eines Postnachfolgeunternehmens von einem stillgelegten Betrieb zu anderen Betrieben des Unternehmens wechseln. 2. Die Individualinteressen dieser Beamten, insbesondere ihr Recht auf amtsangemessene Weiterbeschäftigung, werden durch die Mitbestimmung des Betriebsrats beim Sozialplan hinreichend gewahrt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 25/10
Ein Versorgungsempfänger hat einen Anspruch auf Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für die Erstattung der Aufwendungen für seine stationäre Pflege, wenn ansonsten der amtsangemessene Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt ist und Eigenvorsorge durch Abschluss einer Versicherung nicht möglich oder zumutbar ist. Das von der Beihilfeverordnung, hier § 12 Abs. 5 Buchst. c BVO NRW, eröffnete Ermessen ist dann auf Null reduziert.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 24/10
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Planfeststellungsbeschlüsse vom 2. August 2011 wird abgelehnt. Die Antragstellerinnen zu 1, 2 und 3 tragen je 2/7, die Antragsteller zu 4 bis 7 und die Antragsteller zu 8 und 9 - diese jeweils als Gesamtschuldner - tragen je 1/14 der Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 105 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 VR 13/11, 7 VR 13/11 (7 A 22/11)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 55/11, 8 B 55/11 (8 C 4/12)
Die in den Beurteilungsbestimmungen der ZDv 20/6 in der Fassung der 2. Änderung vom 16. Oktober 2009 vorgeschriebenen Abstimmungsgespräche und der mit ihnen einhergehende verstärkte Einfluss des nächsthöheren Vorgesetzten finden (nunmehr) in § 2 Abs. 7 Satz 1 SLV (juris: SLV 2002) eine normative Grundlage und sind nicht zu beanstanden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 30/11
Die einen Soldaten verpflichtende Anordnung zur fliegerischen Inübunghaltung erfolgt ausschließlich im dienstlichen Interesse. Der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 6/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 89/11, 8 B 89/11 (8 C 3/12)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 70/11, 9 B 70/11 (9 C 2/12)
1. Wird einem Soldaten erstinstanzlich kein Pflichtverteidiger bestellt, obwohl die Entfernung aus dem Dienst wahrscheinlich ist, begründet dies einen schweren, zur Zurückverweisung an das Truppendienstgericht führenden Verfahrensfehler, wenn dies für den Ausgang des Verfahrens erheblich gewesen sein kann (stRspr; vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 -). 2. Wahrscheinlich wird die Entfernung aus dem Dienstverhältnis auch dann, wenn Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zwar...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 5/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 35/11
In Fällen, in denen der Jugendvertreter (hilfsweise) sein Einverständnis mit der Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen erklärt hat, kann der Schutzzweck des § 9 BPersVG es gebieten, dass der öffentliche Arbeitgeber auf derartige Änderungswünsche eingeht. Voraussetzung dafür ist, dass der Jugendvertreter dem öffentlichen Arbeitgeber frühzeitig zu erkennen gibt, zu welchen abweichenden Arbeitsbedingungen er sich seine Weiterbeschäftigung vorstellt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 21/11
Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. September 2011 wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 36/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 25/11
Der Begriff der Ausreise in § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG (juris: AufenthG 2004) erfasst nicht staatlich erzwungene bzw. veranlasste Ausreisen (hier durch Auslieferung).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 1/11
1. Trifft der Bundesminister der Verteidigung im Wehrbeschwerdeverfahren die Entscheidung, dass die Kosten des Verfahrens dem Beschwerdeführer zu erstatten sind, so werden diese auf Antrag durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Bundesverwaltungsgerichts festgesetzt. Über die hiergegen gerichtete Erinnerung entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. 2. Dem im Wehrbeschwerdeverfahren bevollmächtigten Rechtsanwalt steht neben der Vergütung für das Beschwerdeverfahren eine gesonderte...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WDS-KSt 2/11
Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist gemäß § 88 VwGO nicht die Fassung des Klageantrages, sondern das wirkliche Rechtsschutzziel, wie es sich aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung, erschließt (im Anschluss an stRspr). Unbeschadet der gesteigerten Bedeutung, die der Fassung des Klageantrages eines anwaltlich vertretenen Klägers zukommt, hat das Gericht auch im Anwaltsprozess dem wirklichen Klageziel Rechnung zu tragen, sofern dieses eindeutig von der...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 56/11