1. Die privatrechtliche Eigentümerposition des Vorhabenträgers einer Straßenbaumaßnahme gibt diesem - jenseits von Maßnahmen zur Verkehrssicherung - keine Befugnis zur Durchführung von Arbeiten der Baufeldfreimachung und sonstiger Vorabmaßnahmen, die der Sache nach der vorzeitigen Umsetzung eines Planfeststellungsbeschlusses dienen, dessen Vollzug gemäß § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VwGO, § 17e Abs. 2 FStrG umfassend ausgesetzt worden ist. Hierzu zählt insbesondere das Fällen von...