Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 04.01.2012


BVerwG 04.01.2012 - 8 B 68/11, 8 B 68/11 (8 C 1/12)

Zur krediterfordernden Einnahmenabschöpfung durch Kreisumlage


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsdatum:
04.01.2012
Aktenzeichen:
8 B 68/11, 8 B 68/11 (8 C 1/12)
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 28. April 2011, Az: 2 A 11423/10, Urteil
Zitierte Gesetze

Gründe

1

Die Beschwerde der Klägerin ist begründet, soweit sie den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geltend macht. In einem Revisionsverfahren wird voraussichtlich die sinngemäß aufgeworfene Frage zu klären sein, ob eine Kreisumlage, die im Zusammenwirken mit anderen Umlagen mehr als die der Gemeinde zustehenden Einnahmen abschöpft und eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Umlagen und der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben erforderlich macht, mit Art. 28 Abs. 2 GG jedenfalls dann vereinbar ist, wenn der gesamte kommunale Bereich seit Jahren unterfinanziert ist und die Umlagenerhebung einer gleichmäßigeren Verteilung des Defizits auf die kreisangehörigen Gemeinden dient.

2

Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 3, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.