Verfahren zum Herstellen eines Zahnmodells Werden Teilmerkmale eines Patentanspruchs in ein „oder“-Verhältnis gesetzt, so ist durch Auslegung im Einzelfall zu klären, ob mit einer derartigen Formulierung eigenständige technische Lehren nebeneinander stehen und diese deshalb nebengeordnete Lehren bilden, die auch für die Beurteilung der Patentfähigkeit isoliert zu betrachten sind, oder ob nur aufzählend die Alternativen eine einzige gemeinsame Lehre bilden, für welche die Neuheit in Bezug auf...