In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das deutsche Patent 199 37 549 hat der 1. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 5. Juni 2012 durch die Präsidentin Schmidt sowie die Richter Voit, Dipl.-Ing. Sandkämper, Dr. Ing. Baumgart und Dr.-Ing. Krüger für Recht erkannt: I. Das Patent DE 199 37 549 wird für nichtig erklärt. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in...