In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 0 855 921 ( DE 697 10 041 ) hat der 3. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 12. Juni 2012 unter Mitwirkung des Richters Guth als Vorsitzenden sowie der Richterin Dipl.-Chem. Dr. Proksch-Ledig, des Richters Dipl.-Chem. Dr. Gerster, des Richters Schell sowie der Richterin Dipl.-Chem. Dr. Münzberg für Recht erkannt: I. Das europäische Patent EP 0 855 921 wird mit Wirkung für...