Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG)

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GERICHT
JAHR
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2011 069 842.2 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 25. Juli 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker, der Richterin Winter und des Richters Jacobi beschlossen: Auf die Beschwerde des Anmelders wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 18. Mai 2012 aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 531/12
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2011 058 614.4 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 25. Juli 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker, der Richterin Winter und des Richters Jacobi beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 514/12
Nationale Gebühr einer internationalen Anmeldung Ist das Deutsche Patent- und Markenamt Bestimmungsamt i. S. d. Art. III § 4 Abs. 1 Satz 1 IntPatÜG, richtet sich die Höhe der nationalen Gebühr, die der Anmelder eines Patents nach Art. III § 4 Abs. 2 IntPatÜG i. V. m. den Vorschriften des Patentkostengesetzes zu entrichten hat, nach der Anzahl der Patentansprüche in der ursprünglich eingereichten Fassung der internationalen Anmeldung.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 10 W (pat) 2/13
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2011 043 081. 0 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 25. Juli 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker, der Richterin Winter und des Richters Jacobi beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 520/12
In der Beschwerdesache … betreffend die IR-Marke 1 039 470 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 24. Juli 2013 durch die Vorsitzende Richterin Klante, den Richter Paetzold und die Richterin Dorn beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 580/11
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke … (hier: Gegenstandswert und Kosten) hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Juli 2013 durch Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, Richter Kruppa und Richterin Hartlieb beschlossen: I. Der Antrag des Beschwerdegegners auf Kostenauferlegung wird zurückgewiesen. II. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt. III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 109/11
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2011 044 789.6 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Juli 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, des Richters Metternich und der Richterin Grote-Bittner beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 520/12
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2011 044 788.8 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Juli 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, des Richters Metternich und der Richterin Grote-Bittner beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 519/12
In der Beschwerdesache … betreffend das Patent 10 2006 015 127 hat der 12. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 18. Juli 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Schneider, der Richterin Bayer sowie der Richter Dipl.-Ing. Sandkämper und Dipl.-Ing. Univ. Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Ausfelder beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 12 W (pat) 6/09
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2011 035 173.2 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 18. Juli 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Grote-Bittner und des Richters Metternich beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 575/12
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2011 035 172.4 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 18. Juli 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Grote-Bittner und des Richters Metternich beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 574/12
In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 10 2007 014 821.8-53 … hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 18. Juli 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Morawek, der Richterin Eder, der Richterin Dipl.-Phys. Dr. Thum-Rung und des Richters Dipl.-Ing. Hoffmann beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 17 W (pat) 31/09
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 399 51 820 hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Bender, den Richter Kätker und die Richterin Dr. Hoppe auf die mündliche Verhandlung vom 16. Juli 2013 beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 33 W (pat) 38/12
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2011 041 325.8 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 15. Juli 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Grote-Bittner und des Richters Metternich beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 553/12
Mark Twain Üblicherweise dienen Namen berühmter historischer Personen in der Branche der Schreibgeräte ihnen zur Ehrung oder als Widmung und nicht als Marke. Es gibt auf Schreibgeräten keine fest fixierte Stelle, an der Widmungsnamen üblicherweise angebracht sind (vgl. BGHZ 185, 152 = GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II). Das Gericht ist nicht verpflichtet, seine Recherche auf die theoretische Möglichkeit auszudehnen, in welcher Form der Name von Mark Twain vom angesprochenen...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 75/12
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2010 039 919.8 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 11. Juli 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, des Richters Metternich und der Richterin Grote-Bittner beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 17/12
In der Beschwerdesache … betreffend die international registrierte Marke IR 1 001 408 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 11. Juli 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, des Richters Metternich und der Richterin Grote-Bittner beschlossen: Die Beschwerde der Markeninhaberin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 110/12
1. Richtiger Beklagter im Nichtigkeitsverfahren ist wegen der ausschließlich auf die Eintragung im Patentregister abstellenden passiven Prozessführungsbefugnis nach § 81 Abs. 1 Satz 2 PatG auch im Falle der Insolvenz der als Patentinhaber im Patentregister eingetragene Gemeinschuldner und nicht der Insolvenzverwalter. 2. Eine vor Klageerhebung erfolgte Umschreibung im Patentregister, welche lediglich aufgrund eines identitätswahrenden Rechtsformwechsels erfolgt ist – und damit auf einer nach §...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 8/11 (EP)
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2009 060 666.8 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 10. Juli 2013 durch die Richterin Dorn als Vorsitzende und die Richter Schwarz und Paetzold beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 10/12
In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 103 18 090.7-53 … hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 9. Juli 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Morawek, der Richterin Eder, der Richterin Dipl.-Phys. Dr. Thum-Rung und des Richters Dipl.-Phys. Dr. Forkel beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 17 W (pat) 82/09