In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 0 775 417 (DE 694 27 041) hat der 5. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 31. Juli 2013 durch den Vorsitzenden Richter Gutermuth, der Richterin Martens sowie die Richter Dipl.-Ing. Gottstein, Dipl.-Geophys. Dr. Wollny und Dipl.-Ing. Univ. Albertshofer für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 0 775 417 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland...