Bundespatentgericht

Entscheidungsdatum: 30.07.2013


BPatG 30.07.2013 - 27 W (pat) 97/12

Markenbeschwerdeverfahren – "ihre-pvs.de" – Freihaltungsbedürfnis


Gericht:
Bundespatentgericht
Spruchkörper:
27. Senat
Entscheidungsdatum:
30.07.2013
Aktenzeichen:
27 W (pat) 97/12
Dokumenttyp:
Beschluss
Zitierte Gesetze

Tenor

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2012 053 272.6

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 30. Juli 2013 durch Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, Richter Kruppa und Richterin Hartlieb

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gründe

I.

1

Angemeldet ist die Wortmarke

2

ihre-pvs.de

3

für die Dienstleistungen

4

35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensberatung und –verwaltung; Büroarbeiten; Erstellung von Abrechnungen; Buchführung; organisatorische und betriebswirtschaftliche Beratung

5

36: Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Inkassogeschäfte; finanzielle Beratung

6

41: Ausbildung; Veranstaltung und Durchführung von Schulungen und Seminaren; Publikation von Verlags- und Druckerzeugnissen (auch in elektronsicher Form und im Internet)

7

42: wissenschaftliche Dienstleistungen und Forschungsarbeiten; Qualitätsprüfung; Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement im Bereich Medizin und Gesundheitswesen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und –software

8

44: Dienstleistungen im Bereich Medizin und Gesundheitswesen

9

45: Rechtsberatung und –vertretung

10

Die Markenstelle hat die Anmeldung mit Beschluss vom 27. Februar 2012 und die dagegen eingelegte Erinnerung mit Beschluss vom 17. Juli 2012 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) zurückgewiesen. Sie hat dazu ausgeführt, PVS sei die übliche Abkürzung für „Privatärztliche Verrechnungsstelle“. Hinsichtlich der beanspruchten Dienstleistungen gebe das angemeldete Zeichen damit nur einen beschreibenden Sachhinweis. Das vorangestellte „ihre“ diene der direkten Ansprache der umworbenen Kunden.

11

Den Erinnerungsbeschluss hat die Anmelderin am 30. Juli 2012 erhalten. Sie hat am 21. August 2012 Beschwerde eingelegt und diese damit begründet, PVS sei bereits vielfach und sogar in Alleinstellung eingetragen worden.

12

Es dürfe nicht auf die Firmierung der Anmelderin abgestellt werden, um daraus ein Schutzhindernis abzuleiten. Derartige außerhalb der Markenanmeldung liegende Umstände dürften bei der Frage der absoluten Schutzhindernisse keine Berücksichtigung finden. Es dränge sich der Verdacht auf, dass die Interpretationsversuche der Markenstelle letztlich an die Anmelderin geknüpft seien und nicht an die Marke. Die Schutzfähigkeit einer Marke habe aber mit ihrem (jeweiligen) Inhaber nichts zu tun. Hätte ein Privatmann die Marke angemeldet, wären die Argumente der Markenstelle zur Nutzung des Zeichens als beschreibende Angabe für eine Verrechnungsstelle obsolet.

13

Darüber hinaus widerspreche es rechtsstaatlichen Anforderungen, wenn das Amt völlig unvorhersehbar gegensätzliche Entscheidungen bei vergleichbaren Sachverhalten treffe, ohne dies nachvollziehbar zu begründen.

14

Da DPMA, HABM und OMPI sogar die reine Wortmarke „PVS“ in Alleinstellung eingetragen hätten, könne die Markenstelle nicht argumentieren, bei „PVS“ handle es sich um eine Angabe, die nicht eintragungsfähig sei. Als geradezu willkürlich müsse es anmuten, wenn das Amt die Anmeldung zurückweise, obwohl es noch in jüngster Zeit „PVS“-Marken eingetragen habe, wie

15

PVS basis (Reg.-Nr. 30 2010 069 347)

16

PVS comfort (Reg.-Nr. 30 2010 069 345)

17

PVS info (Reg.-Nr. 30 2010 069 346)

18

PVS forum (Reg.-Nr. 30 2010 069 348)

19

PVS praxisbörse (Reg.-Nr. 30 2010 069 349)

20

PVS dialog (Reg.-Nr. 30 2010 069 350)

21

PVS (BRD-Marke Nr. 30407295)

22

PVS (EU-Marke Nr. 3077948)

23

PVS IR-Marke Nr. 850532)

24

PVS Logo (EU-Marke Nr. 3087591)

25

PVS Rhein-Ruhr (EU-Marke Nr. 3078474)

26

PVS Berlin-Brandenburg (EU-Marke Nr. 3078532)

27

PVS Rhein-Ruhr/Berlin-Brandenburg (EU-Marke Nr. 3078433)

28

PVS Portal (BRD-Marke Nr. 30089140)

29

PVS Hospital (BRD-Marke Nr. 30203462)

30

PVS Web (BRD-Marke Nr. 30203461)

31

PVS Forum (BRD-Marke Nr. 30238108)

32

PVS Direct (BRD-Marke Nr. 30327928)

33

PVS Dialog (BRD-Marke Nr. 30347869)

34

PVS Institut (BRD-Marke Nr. 30356100)

35

PVS Consult (BRD-Marke Nr. 30359334)

36

PFS Berlin-Brandenburg (BRD-Marke Nr. 30238109)

37

PVS Praxisbörse (BRD-Marke Nr. 30089139

38

PVS Dental (BRD-Marke Nr. 30667896)

39

PVS PQ (BRD-Marke Nr. 30365630)

40

PVS PQ Fachforum (BRD-Marke Nr. 30720710)

41

PVS Health AG (BRD-Marke Nr. 30365632)

42

PVS Infortainment (BRD-Marke Nr. 30429078)

43

PVS Patienten Portal (BRD-Marke Nr. 30502750)

44

PVS Expert (BRD-Marke Nr. 30505484)

45

PVS Versandzentrum (BRD-Marke Nr. 30466214)

46

PVS RA (BRD-Marke Nr. 302008042343)

47

PVS infothek (BRD-Marke Nr. 302010013432)

48

PVS Gemeinsam besser (BRD-Marke Nr. 302012016476)

49

PVS holding (BRD-Marke Nr. 302010049987)

50

PVS 4 you (BRD-Marke Nr. 302010049983)

51

PVS Berlin/Brandenburg (BRD-Marke Nr. 302010049985)

52

PVS dienste (BRD-Marke Nr. 302010049982)

53

PVS infotec (BRD-Marke Nr. 302010049981)

54

PVS medis (BRD-Marke Nr. 302010049979)

55

PVS pria (BRD-Marke Nr. 302010049984)

56

PVS ra (BRD-Marke Nr. 302010049976)

57

PVS za (BRD-Marke Nr. 302010049978)

58

PVS rhein-ruhr (BRD-Marke Nr. 302010049986)

59

PVS nrw (BRD-Marke Nr. 302012020849)

60

PVS bayern (BRD-Marke Nr. 302012020850)

61

PVS hospital (BRD-Marke Nr. 302011008950)

62

PVS consult (BRD-Marke Nr. 302011008907)

63

PVS basis (BRD-Marke Nr. 302010069347)

64

PVS comfort (BRD-Marke Nr. 302010069345)

65

PVS info (BRD-Marke Nr. 302010069346)

66

PVS forum (BRD-Marke Nr. 302010069348)

67

PVS praxisbörse (BRD-Marke Nr. 302010069349)

68

PVS dialog (BRD-Marke Nr. 302010069350)

69

PVS mail (BRD-Marke Nr. 302012016033)

70

Prägender Stammbestandteil all dieser Marken sei ohne Zweifel „PVS“. Er sei auch in der streitgegenständlichen Anmeldung enthalten.

71

Der Fall weise somit die Besonderheit auf, dass die Anmelderin durch die Vielzahl der in vielen Jahren erfolgten Voreintragungen eine Markenserie erworben habe. Der Fall sei nicht vergleichbar mit den Fällen, in denen sich der Anmelder nur auf eine oder wenige Voreintragungen berufen könne.

72

Die Anmelderin beantragt sinngemäß,

73

den Beschluss der Markenstelle aufzuheben und die Marke einzutragen.

II.

74

Über die Beschwerde kann im schriftlichen Verfahren entschieden werden, da die Anmelderin keine mündliche Verhandlung beantragt hat und der Senat diese nicht für erforderlich hält.

75

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.

76

PVS kann zwar vielfältige Bedeutungen haben. Die Abkürzung wird aber im Zusammenhang mit Firmen, die als „Privatärztliche Verrechnungsstellen“ unter einen Firmennamen agieren, als dies erläuternder Zusatz verwendet. Die Beschwerdeführerin mag zunächst und nachhaltig unter der Marke „PVS“ auf dem Markt aufgetreten sein. Sie hat es aber offenbar versäumt, andere daran zu hindern, „PVS“ beschreibend zu verwenden.

77

Jedenfalls jetzt ist „PVS“ damit eine gebräuchliche beschreibende Abkürzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

78

Im konkreten Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen deutet der zumindest auch angesprochene Verkehrskreis der Ärzteschaft „PVS“ ohne eine analysierende Betrachtungsweise in dem von der Markenstelle angenommenen Sinn und wird darin einen Hinweis auf die angebotene Leistung sehen, nicht aber auf den Anbieter.

79

Damit besteht nach Ansicht des Senats hinsichtlich aller angemeldeten Dienstleistungen das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, da andernfalls der Begriff „PVS“ den Anbietern privatärztlicher Abrechnungen zur Kennzeichnung ihrer Leistungen dauerhaft entzogen wäre.