In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 0 714 351 (DE 694 15 536) hat der 3. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 1. Oktober 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Schramm sowie der Richter Guth, Dr. Egerer, Dr. Lange und Dr. Wismeth für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 0 714 351 wird im Umfang seiner Ansprüche 1 bis 17 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland teilweise für...