In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 1 133 827 (DE 698 36 767) hat der 1. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 2. Oktober 2013 durch die Präsidentin Schmidt sowie die Richter Voit, Dr.-Ing. Scholz, Dipl.-Ing. Müller und Dipl.-Phys. (Univ.) Bieringer für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 1 133 827 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt. II. Die Kosten des...