...Entweder handele es sich bei diesen um andere Markenformen, nämlich Wort-/Bildmarken, um bereits gelöschte oder zurückgewiesene Marken, um Marken, die sich noch im Löschungsverfahren befänden, um Marken, die andere Waren beträfen, oder um Marken, die einen anderen Begriffsgehalt besäßen. 11 Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin....